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Umfrage an alle Installateure: Werden nach wie vor Datenlogger verkauft?

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Eingestellt 5, Aug 2015 in Photovoltaik von Nicole Münzinger (686 Punkte)

Wenn ja, welche Datenlogger werden vor allem verkauft? Oder geht die Tendenz eher zu Kombigeräten Wechselrichter, Homemanager etc.?

   

2 Antworten

+2 Punkte
Beantwortet 6, Aug 2015 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)

Hallo Nicole Münzinger,

bei mir geht inzwischen keine PV-Anlage mehr ohne Monitoring in Betrieb. Wenn der WR kein eigenes Interface integriert hat verwende ich den Datenlogger von Solarworld ( Hersteller Kiwigrid ) mit dem ich gute Erfahrungen gemacht habe. In Verbindung von PV mit Speichersystem ist der Datenlogger sowieso obligatorisch.

Liebe Grüße

Heinz Geckler

Kommentiert 8, Aug 2015 von Emanuel Saß (40 Punkte)
Das Thema ist schleppend, wobei ich in meinen Vorträgen wie gerade in den Netzagentur Regensburg die Zuhörer nicht ohne diese Hausaufgabe entlaste.  Für mich gilt ein Datenlogger als "halber" Nachweis der Wiederholungsprüfung nach BGVA3. Ohne diesen sind auch Reklamationen gegenüber wen auch immer in der Lieferkette so gut wie nicht durchsetzbar, die Beweislast liegt schnell auf dem Betreiber, der sie ohne Monitoring selten erfüllen kann.
Kommentiert 10, Aug 2015 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)
Hallo Emanuel Saß,
die Daten aus dem Monitoring genügen auf keinen Fall um irgendwelche Ansprüche durchzusetzen. In diesen Fällen ist eine Kennlinienmessung unerlässlich. Meiner Meinung nach sind diese Daten auch nicht als Nachweis für eine Wiederholungsprüfung zu verwenden. In den Portalen werden ja lediglich Ertragsdaten dargestellt und keine Werte wie Spannung oder Strom, die für eine Anlagenprüfung gefordert werden.
Kommentiert 11, Aug 2015 von Emanuel Saß (40 Punkte)
Guten Abend, Heinz Geckler,

danke für Ihre Antwort.

Ein Monitoring ist schwerpunktmäßig kein juristisches Instrument, das ist natürlich klar. Aber ohne Monitoring weiß ein Betreiber gleich mal gar nicht, ab wann überhaupt ein Defekt auftrat und von welchem man dann wenigstens im Groben eigentlich spricht. Die erste Funktion des Datenloggers an dieser Stelle ist die Möglichkeit der Einhaltung der Rügepflicht, weil sie die erste Frage bei Defekten beantworten hilft: Seit wann gibt es die Auffälligkeiten? Die Rügepflicht ist vor allem im gewerblichen Bereich ziemlich kurz, aber ohne Datenlogger im Grunde nicht einzuhalten. Wenn Defekte in einer Anlage auftreten, fragen sowohl Hersteller von Wechselrichter wie auch von Modulen oft als erstes nach dem Protokoll des Datenloggers, was auch ich als erstes frage. Also ist das Monitoring der Beginn einer Reklamation, weil Fehler aufgezeichnet und gemeldet werden (falls diese Funktion eingerichtet ist). Hersteller können oft schnell erkennen, ob sie der richtige Ansprechpartner bei einer Reklamation sind.

Die Alternative dazu ist nur die genaue, zeitinsensive und ständige persönliche Beobachtung der Anlageparameter oder letztlich der örtliche Energieversorger, der nicht selten erst nach einem Jahr mitteilt (mit der Jahresabrechnung), dass die Anlage wenig oder gar nicht eingespeist hat. Das ist bestimmt auch eine Art Monitoring, aber ein sehr grobes. Viele meiner Gutachten werden von Jahresabrechnungen der Energieversorger ausgelöst, weil kein Datenlogger installiert war, der Anlageausfälle gemeldet hätte. Für dieses Versäumnis ist einzig der Anlagebetreiber verantwortlich, was auch Gerichte und natürlich Versicherungen als Schadensregulierer so sehen.

Eine Kennlinienmessung, wie ich sie verstehe, bezieht sich primär auf die Module, nicht aber auf Wechselrichter oder Netzprobleme. Datenlogger, und hier spreche ich vom Solarlog von Solare Datensystem (ohne explizit Werbung dafür machen zu wollen, weil uns diese Geräte seit 2007 etliche Probleme bereitet haben), zeichnen alles auf, was der Wechselrichter ausgibt. Neben den Strom- und Spannungswerten (pro Strang oder pro MPP) sind hier eben auch die Gerätetemperatur wie auch Details zu Netzausfällen und EisMan-Schaltungen aufgezeichnet. Nicht immer ist das PV-Modul die Quelle für Fehler und in meiner Praxis ist selten eine Kennlinienmessung gefragt. Meine Erfahrung seit 1997 zeigt mit allen Fingern der Hand sehr oft auf die Wechselrichter und in dessen Umgebung auf das Netz. Ohne Datenlogger hat eine Fehlersuche hohe Kosten im Schlepptau, weil eben alles in einer Anlage in Betracht gezogen werden muss - was erstmal nur das Service-Personal freut, aber nicht den Betreiber.

Ich kenne nicht alle Datenlogger, aber viele speichern sehr wohl alle elektrischen Daten der Wechselrichter auf. Auch die Isolationsprobleme, die Teile der Wiederholungsprüfung klar in den Fokus rücken und diese Prüfung überhaupt erst vor der regulären Zeit (spätestens alle 4 Jahre) indizieren. Für ein Gutachten sehe ich mir selbstverständlich die Protokolle eines Datenloggers an und werte sie mit aus. Er ist ein Zeuge der Geschehen in der Anlage. Anhand diesem lässt sich gut eine Historie von Defekten und Anomalien nachvollziehen, die schon mal auf defekte oder falsch angeschlossene Lüfter in Wechselrichtern, Netzschwankungen mit partiellen Ausfällen z.B. vormittags um 10.20 Uhr, falsch ausgelegte Wechselrichter in Abhängigkeit der Temperaturen, partielle Verschattungen in Abhängigkeit von Tages- oder Jahreszeit aufdecken oder schlicht mitteilen, dass die Module falsche Datenblätter bei der Auslegungen mitbrachten und sich so herausstellen kann, dass es sich auch um gefälschte TÜV-Zertifikate und minderwertige Module handelt. Für all diese Defekte brauche ich keine Kennlinienmessung und schon gar keine Thermografie - sondern einfach nur einen richtig konfigurierten Datenlogger und Erfahrungen dazu.

Wenn die juristische Verjährung eingesetzt hat, hilft auch keine Kennlinienmessung mehr. Da aber ein Datenlogger mehrmals am Tag den aktuellen Zustand der Anlage mitteilt, ist er natürlich die erste Wahl für Anlagebetreiber, die noch nicht mal jährlich eine Kennlinienmessung beauftragen, nur um ihre Anlage im Blick zu haben. Ein Datenlogger hilft ganz klar, juristische Prozesse in Gang zu setzen und sie zu untermauern. Ohne ihn hat ein Betreiber wenig Chancen, rechtzeitig seinen Betreiberpflichten nachzukommen mit teils gravierenden Auswirkungen auf sein unternehmerisches Risiko.

Grüße,
Emanuel Saß
0 Punkte
Beantwortet 11, Mai 2017 von Daniel (33 Punkte)

Es gibt verschiedene Datenlogger, die die Solareinspeisung detailliert dokumentieren können und sogar, um weitere Messpunkte erweiterbar sind, z.B. Strom, Gas, Wasser oder Temperatur. Somit werden auch weitere Faktoren mit einbezogen.

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