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Was fällt alles unter den Begriff "Betriebskosten" einer PV-Anlage?

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Eingestellt 30, Jul 2015 in Photovoltaik von Anja Wagner (83 Punkte)

Wie hoch sind diese jährlich für eine 2kWp Anlage?

   

1 Antwort

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Beantwortet 30, Jul 2015 von Michael Stöhr (1,180 Punkte)

Sehr geehrte Frau Wagner,

zu den Betriebskosten einer kleinen PV-Anlage mit einem einzelnen Eigentümer gehören:

- Haftpflichtversicherung (unbedingt zu empfehlen): ca. 100 € pro Jahr

- Elektronikversicherung (bei sehr kleinen Anlagen nicht unbedingt erforderlich): ca. 100 € pro Jahr

- Ausgaben für Ersatzkomponenten und Reparaturen: im Schnitt ca. 50 € pro Jahr, aber sehr unregelmäßig anfallend

- ggf. Zählergebühr für Einspeisezähler, sofern dieser nicht im Besitz des Eigentümers der PV-Anlage ist: sehr unterschiedlich, etwa 10 € pro Jahr

- ggf. Pachtgebühr für Dachfläche, wenn diese nicht im Besitz des Eigentümers der PV-Anlage ist

Bei diesen Angaben habe ich mich ungefähr an den Ausgaben der SOLNA - Solare Nachbarn Riem GbR orientiert, die eine 6,6 kW PV-Anlage betreibt. Beachten Sie, dass bei solchen sehr kleinen Anlagen diese Betriebskosten fast nicht mehr von der Größe der Anlage abhängen, da z.B. die Versicherungsprämien immer den Mindestwert betragen, egal wie groß die Anlage in diesem Größenbereich genau ist.

Mit sonnigen Grüßen, M. Stöhr


Kommentiert 31, Jul 2015 von Anja Wagner (83 Punkte)
Guten Tag Herr Stöhr,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Wie sieht es aus mit Kosten für den Steuerberater? Da ich ein Gewerbe anmelden muss, wenn ich eine PV-Anlage habe, denke ich, dass dieser Kostenfaktor auch eine Rolle spielen wird.

Sonnige Grüße!
Kommentiert 31, Jul 2015 von Michael Stöhr (1,180 Punkte)
Sehr geehrte Frau Wagner,
Sie müssen kein Gewerbe anmelden, wenn Sie die PV-Anlage betreiben, wohl dem Finanzamt melden, dass Sie Einkünfte aus Gewerbe erhalten werden und die Vorsteuer auf die Anfangsinvestition (PV-Anlage) zurückerhalten möchten. Dann müssen Sie Umsatzsteuererklärungen abgeben, den Rhythmus bestimmt das Finanzamt, und jährlich die Einkünfte/Verluste aus Gewerbebetrieb bei Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Da dies relativ einfach ist, mache ich das bei meinen Gesellschaften selbst und habe keine Kosten für einen Steuerberater. Es fügt sich allerdings, dass eine meiner Mitgesellschafterinnen Steuerberaterin ist und schon bei Detailfragen Auskunft gegeben hat.
Mit sonnigen Grüßen, M. Stöhr
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