Aus anwaltlicher Sicht betreffen die Mängel von Photovoltaikanlagen sehr häufig die Module und die Unterkonstruktion. Die Module weisen mitunter nicht die ausgewiesene Leistung aus. Die Unterkonstruktion entspricht manchmal nicht den Anforderungen, um hohen Schnee- und Windlasten standhalten zu können. Bei Kleinanlagen wird es sich häufig nicht lohnen, zur Abnahme einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Soweit Sie Zweifel an der Ausführung der Arbeiten haben, sollten Sie jedoch zumindest eine fachkundige Person die Anlage überprüfen lassen. Ebenso empfehle ich, die Anlage mittels gängiger Systeme zu überwachen, sowie den Ertrag der Photovoltaikanlage regelmäßig zu überprüfen und mit anderen Anlagen zu vergleichen. Soweit sich hier Hinweise auf Mindererträge ergeben, ist in jedem Falle eine Überprüfung der Anlage zu empfehlen.
Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums keine Nacherfüllungsansprüche mehr gegenüber dem Verkäufer bestehen. Je nach Anlage kann die Gewährleistungsfrist bereits nach zwei Jahren ablaufen. Werden Mängel der PV-Anlage nicht beseitigt, muss ggf. vorher ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.