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Wenn Module einer Photovoltaik-Anlage stark blenden

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Eingestellt 29, Aug 2013 in Photovoltaik von Anonym

Wie kann man sich gegen die Blendung durch eine PV-Anlage des Nachbarn wehren?

Unser Nachbar hat eine PV-Anlage selbst installiert, ohne einen "Fachmann" zu Hilfe geholt zu haben. Das Resultat ist nun, dass wir seit Wochen geblendet werden. Was können wir nun unternehmen? Experten machen vorweg eine Spiegelung.

   

2 Antworten

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Beantwortet 10, Sep 2013 von Petra Hörstmann-Jungemann (200 Punkte)

In bebauten Gebieten sind viele "blendende" Flächen zu finden, wie z.B. Fenster, Dächer mit glasierten Oberflächen oder auch bestimmte Fassaden. Je nach Sonnenstand können diese Flächen durch ihre Blendwirkung zu einer kurzzeitige Beeinträchtigung von Wohnräumen führen. Meist wird dann mit Jalousien und / oder lichtmindernden Vorhängen für Abhilfe gesorgt. Auch Solarmodule können je nach Sonnenstand zu einer zeitweiligen Blendwirkung auf ein gegenüberliegendes Haus, eine Terrasse oder einen Garten führen. Ist dies für den Bewohner des gegenüberliegenden Hauses nicht akzeptabel oder hinnehmbar,so sollten Bewohner und Photovoltaikanlagenbetreiber nach einer für beide Seiten gütlichen Lösung suchen. Ein leicht veränderten Anstellwinkel der Module, die Installation von Jalousien oder außenliegendem Sonnenschutz (Markise, Anpflanzung einer Hecke o.ä.) können bereits Abhilfe schaffen. Doch was ist, wenn keine gütliche Einigung möglich ist? Dann müßte ggf. ein Gericht beurteilen, ob es sich um eine wesentliche unzumutbare Blendung handelt. In verschiedenen Urteilen wurde bereits versucht, aufzuzeigen, wann es sich bei einer Blendung um eine wesentlich Beeinträchtigung handeln könnte. Ein aktuelles Urteil des OLG Stuttgart vom 30. April 2013 (Az. 3 U 46/13) ist unter http://openjur.de/u/631717.html zu finden. Eine Zusammenfassung weiterer, uns bekannter Urteile können Sie unter http://www.sfv.de/artikel/2008/blendwirkung_einer_solaranlage.htm lesen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/blendung.htm Anmerkung: Soweit wir Rechtsfragen erläutern, sollen unsere Hinweise den Betroffenen nur ihre allgemeinen Rechte bewusst machen. Unsere Ausführungen können jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen und wollen dies auch nicht. Im konkreten Fall ist – nicht zuletzt auch wegen der komplizierten Verfahrensregelungen bei Rechtsstreitigkeiten – die Konsultation eines Rechtsanwalts anzuraten.

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Beantwortet 24, Feb 2016 von Jakob Zehndorfer (96 Punkte)

Das Ausmaß der Blendung (Imission) kann man detailiert berechnen. Leider Fehlen in Österreich (und wie ich meine auch in Deutschland) die genauen image Richtlinien betreffend Zumutbarkeit von reflektiver Blendung (für künstliches Licht gibt es solche Richtlinien, nicht aber für die Reflexion von Sonnenlicht). Da muß die Behörde dann von Fall zu Fall entscheiden.

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