*Im Normalfall gilt: Solaranlagen erhöhen die Gefährdung durch Blitzeinschläge für das Gebäude nicht. Deshalb ist keine zusätzliche Blitzschutzanlage notwendig.
Allerdings fordert der Verband der Schadensversicherer in deren Richtlinie VDS 2010 bei größeren PV-Anlagen ab 10 KW einen Blitz- und Überspannungsschutz, der entsprechend der Blitzschutzklasse III und den VDE Normen auszuführen ist. Weist ein Fachmann entsprechend der VDE 0185-305 Teil2 nach, das Blitzgefährdung und Schadensrisiko gering sind, werden von den Versicherungen abweichende Regelungen akzeptiert.
*Quelle: Planungsordner Photovoltaische Anlagen, 5. Auflage, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie
Gruß
Klaus Hying