Muss der Blitzschutz bei einem Flachdach beim Bau einer PV-Anlage nachgerüstet werden?
Auf einem öffentlichen Gebäude (Schule) wird ein Flachdach gepachtet und die installierte PV-Anlage speist den Strom direkt ins öffentliche Stromnetz (Trafo des EVU) ein (ohne Kabel durch das Gebäude, nur auf dem Dach und außen am Gebäude entlang). Vor der Installation der PV-Anlage gab es keinen Blitzschutz mit Fangstangen auf dem Flachdach. Kann der Verpächter nach dem Bau der PV-Anlage die Installation dieses externen Blitzschutzes verlangen (warum, wenn vorher auch kein Blitzschutz existierte) und wenn ja, wer muss die Kosten dafür übernehmen?
P.S.: Die PV-Anlage hat einen internen Überspannungsschutz