Die ENBW sendet Verträge, bei denen irgendein vierteljährliches Kündigungsrecht vorgesehen ist. Muss man das untereschreiben oder geht es auch ohne Vertrag?
Grundsätzlich muss kein Vertrag mit dem Energieversorger (EVU) geschlossen werden. Wir lehnen grundsätzlich alle Verträge des Energieversorgers ab, da der Einspeisevertrag oft zum Nachteil des Anlagenbetreibers ist. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist als gesetzliche Grundlage zu verwenden. Unter folgendem Link finden Sie noch mehr Informationen: http://www.photovoltaik-guide.de/wissenswertes/solaranlagen/einspeisevertrag Die Photon, eine Fachzeitschreift für Photovoltaik, hat eine Bewertung von Einspeiseverträgen vorgenommen. Die Bewertung der Verträge fiden Sie unter: http://www.photon.de/photon_aktion/photon_aktion_einspeisevertrag.htm In der Hoffnung, Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben verbleibe ich mit sonnigen Grüßen Antje Göppel
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