Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Firma besitzt eine Trafostation mit Anschluss an das Mittelspannungsnetz. Wir betreiben mehrere PV-Anlagen, die jeweils nach EEG einspeisen. Jede PV-Anlage wird über einen (Einrichtungs-)Lastgangzähler gemessen, mittelspannungsseitig ist ein zweirchtungs-Lastgangzähler vorhanden. Über kaufmännisch-bilanzielle Weiterleitung wird die Abrechnung vom Netzbetreiber durchgeführt.
Nun wollen wir weitere kleinere Anlagen im Bereich 10-30 kW dazu bauen, und zwar ausschließlich in Eigenverbrauch. Der Netzbetreiber fordert auch hier eine Lastgangzählung. Dies würde die Anlagen komplett unwirtschafltich machen. Ist eine Lastgangzählung der Eigenverbrauchsanlagen erforderlich, wenn auf die Vergütung einer Überschusseinspeisung verzichtet wird? D.h. der Strom, der nicht intern verbraucht wird, wird nicht den einzelnen PV-Anlagen zugeordnet. Dies ist auch nicht erforderlich, da keine Vergütung erfolgen muss.
Eine Beantwortung unserer Frage würde uns sehr weiterhelfen.
Freundliche Grüße aus Glatten
Marco Vogt