Als Ergänzung zu meiner Frage stelle ich hier gleich eine Antwort ein:
Ursache für die Anpassung des Messkonzeptes ist laut Aussage der Netze BW GmbH die Tatsache, dass bei einer installierten Modulleistung von mehr als 7,69 kWp und einem Jahresertrag von 1.300 kWh je kWp eine Erzeugung von mehr als 10.000 kWh pro Jahr möglich ist. Wenn dann ein Betreiber den Strom komplett selbst nutzt überschreitet er die Grenze von 10.000 kWh Eigenverbrauch im Jahr und wird EEG-Umlagepflichtig. Dieser Ansatz ist zwar für mich nicht nachvollziehbar, da ich jedem Kunden der eine Anlage mit nahezu 100% Eigenverbrauch betreiben möchte empfehle, die Vergütung nach EEG für den überschüssigen Strom gar nicht zu nutzen sondern eine dynamische Abregelung der Einspeiseleistung auf 0 kW zu installieren. Meiner Meinung nach dürfte eine solche Anlage dann doch gar nicht unter die Regelungen des EEG fallen. Wenn ich mit meiner Einschätzung falsch liege wäre ich für eine Aufklärung bzw. Korrektur sehr dankbar.