Auf die Frage: "Werden nur Carports mit einer Dachhaut (bsp. Trapezdach), auf der dann die Module befestigt werden gefördert, oder gilt dies auch für Carports bei denen die Dachhaut aus den Modulen besteht?" gibt es eigentlich nur eine Anwort: Natürlich bekommen alle, auf einem Carport montierten Solarstromanlagen im Ortsbereich (die außerorts willkürlich montierten "Keile" gelten ja jetzt - endlich - als Freilandanlagen) eine Vergütung nach EEG, unabhängig davon ob es sich um eine In- oder Aufdach-lösung handelt.
Wenn man ein Carport mit intergrierten Modulen bevorzugt, sollte man sich für ein vorkonfektioniertes, meist auch etwas teureres Modell eines Gestellherstellers oder Systemanbieters entscheiden, diese sind ausgereift und man kann bei Undichtigkeiten auf die Gewährleistung zurückgreifen.
Selbstverständlich ist es aber auch möglich, ein selbst gebautes oder im Baumarkt erworbenes Carport, mit einem Generator auszustatten.