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Erstattung Kredit­bearbeitungs­gebühren PV-Anlage - Erfolg gehabt?

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Eingestellt 13, Nov 2014 in Photovoltaik von K.H.
Quelle:
https://www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehren-Antworten-auf-die-wichtigsten-Fragen-4709243-0/

Wer kann von seinen Erfahrungen oder Erfolgen bei PV-Krediten berichten?

Hat jemand schon Nachricht bezüglich eines KfW-Kredites?
In vielen Verträgen steht: Bei 96% Auszahlung sind 2% Gebühr und 2% Vorfälligkeitsentschädigung, falls der Kredit vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.
   
Kommentiert 14, Nov 2014 von Jan Eckert (318 Punkte)
Hallo K.H.,
ich werde mich mal über das WE umhören.
VG

3 Antworten

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Beantwortet 14, Nov 2014 von Jan Eckert (318 Punkte)

Hallo K.H.,

in Ihrem Link habe ich folgenden Handlungsvorschlag gefunden und empfinde Ihn als angemessen:

"Was ist mit Gebühren für von Banken und Sparkassen vergebenen KfW-Darlehen?

Das ist noch unklar. Einem Urteil des Amts­gerichts Meldorf vom 26.08.2013 (Aktenzeichen: 82 C 1762/12) zufolge sind Bearbeitungs­gebühren auch bei solchen Förderdarlehen der KfW-Bank zu erstatten. Das Land­gericht Itzehoe war allerdings anderer Meinung und hat das Urteil auf die Berufung der beklagten Sparkasse hin aufgehoben. Ob und wann der Bundes­gerichts­hof über KfW-Darlehen entscheidet, ist allerdings unklar. test.de hält die Frage für offen. Betroffene können ihre Bank oder Sparkasse zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis zur höchstrichterlichen Klärung der Frage auffordern. test.de hat dafür einen Musterbrief erarbeitet."

VG

Jan Eckert

 

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Beantwortet 15, Nov 2014 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)

Hallo K.H.,

ich vermute, dass die Banken sich bei den Bearbeitungsgebühren für die PV-Anlage aus der Affäre ziehen können. Grund meiner Vermutung:

Der BGH hat im Mai 2014 entschieden, dass die von vielen Banken verlangte Bearbeitungsgebühr für Privatkredite unzulässig ist. Der BGH bezieht sich in seinem Urteil aber auf Verbraucherkreditverträge:

 
Da der Betreiber einer PV-Anlage jedoch für den Betrieb dieser Anlage Gewerbetreibender wird gehe ich davon aus, dass diese Darlehen nicht als Privat- bzw. Verbraucherkredit bewertet werden. Zumal ja auch die Kosten aus der PV-Anlage (Anschaffung und Betrieb) steuerlich geltend gemacht werden können. Es würde mich jedoch freuen, wenn es doch anders entschieden werden sollte.
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Beantwortet 18, Nov 2014 von Thomas Seltmann (462 Punkte)
Bearbeitet 23, Dez 2014 von Thomas Seltmann

Die Rechtsauskunft des Solarbetreiberclub des DSC (www.solarbetreiber.de) sagt in meinem Fall: Soweit die PV-Anlage zum Zwecke des Eigenverbrauchs oder zur Einspeisung nach EEG als Vermögensanlage erworben wurde gilt der Betreiber als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, sodass auch der PV-Anlagenbetreiber die zu Unrecht bezahlten Bearbeitungsgebühren zurückverlangen kann.

Die im Darlehensvertrag explizit als Bearbeitungsgebühr (i.H.v. 2 %) aufgeführte Kosten stehen ihm nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu.

Ob auch die Kosten der  Risikoprämie für das Rechts zur außerplanmäßigen Tilgung des Kredits zurückerstattet werden müssen, ist etwas problematisch. Eine solche Gebühr kann dennoch unter Umständen unwirksam sein.

Empfohlen wird, die Bearbeitungsgebühr so schnell wie möglich geltend zu machen. Hierzu kann man den Musterbrief von test.de nutzen. Der richtige Verzugszinssatz ist 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Ich probiere das jetzt selbst mal aus mit meiner Bank.

 

Aktualisierung:

Angesichts der nahenden Verjährung zum Jahresende 2014 habe ich einen Artikel recherchiert und hier veröffentlicht:  http://www.solarbetreiber.de/index.php/aktuelles-recht-und-steuern/unzulaessige-kreditgebuehren-jetzt-zurueckfordern.html

An weiteren Praxiserfahrungen bin ich sehr interessiert!

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