11,2 ct/kWh im Fall des geplanten Kraftwerks Hinkley Point C, Großbritannien, wenn man die externen Kosten vernachlässigt, die im Wesentlichen durch das Risiko eines Unfalls bestimmt und schwer zu berechnen sind. So hoch ist zumindest die vor kurzem von der Europäischen Kommission genehmigte Vergütung, die die britische Regierung dem Betreiberkonsortium garantieren will. Es soll zudem ein Inflationsausgleich gewährt werden. Nimmt man an, dass dieser 2% pro Jahr beträgt, wächst die garantierte Vergütung auf 22,4 ct/kWh am Ende der 35jährigen Laufzeit an.
Dies ist zunächst mit den nach EEG gewährten Vergütungssätzen für erneuerbare Energien zu vergleichen. Diese liegen für fast alle Neuanlagen bereits unter 11,2 ct/kWh, bei Windkraftanlagen sogar bei fast der Hälfte dieses Wertes. Zudem wird nach EEG kein Inflationsausgleich gewährt.
Ein Grund dafür, dass bei Neuanlagen EE-Strom günstiger als Atomstrom ist, liegt neben der Kostenentwicklung der Kraftwerke darin, dass die Betreiber von EE-Anlagen mit einer geringeren Eigenkapitalrendite zufrieden sind, bei Bürgerenergieanlagen zum Beispiel mit 4%, was mit den EEG-Vergütungen gegenwärtig in etwa erreicht werden kann, wogegen das Betreiberkonsortium von Hinkley Point C nach der von EdF veröffentlichten Pressemitteilung vom 21. Oktober 2013 eine Eigenkapitalrendite von 10% erwartet (
http://medias.edf.com/communiques-de-presse/tous-les-communiques-de-presse/2013/hinkley-point-c-284578.html&return=54). Sowohl bei Atom- als auch Wind- und Solarkraftwerken sind die Stromgestehungskosten stark durch die anfänglichen Investitionskosten bestimmt, während die Betriebskosten nur einen sehr kleinen Anteil haben. Finanzmathematisch bedingt schlagen sich Unterschiede in der erwarteten Eigenkapitalrendite darum sehr viel stärker durch als zum Beispiel bei Gas- oder Biomassekraftwerken, bei denen die Betriebskosten eine größere Rolle spielen. Im hypothetischen Grenzfall eines Kraftwerks, dass nur anfängliche Investitionskosten und keine Betriebskosten hat, führt eine Eigenkapitalrenditeerwartung von 10% zu 60% höheren Stromgestehungskosten als eine Eigenkapitalrenditeerwartung von 4%. Anlagen in Bürgerhand machen also die Stromversorgung deutlich günstiger!
Ein gern gemachter Einwand ist nun, dass ja Wind- und Solarstrom "nicht so viel wert" weil nicht genauso zuverlässig verfügbar sei wie Atomstrom und man darum die Einspeisevergütungen für Hinkley Point C nicht mit denen nach EEG vergleichen dürfe. Auch dies wurde schon genauer durchgerechnet: Eine Studie von Prognos für Agora Energiewende verglich ein Stromversorgungssystem mit 50% Wind- und Solarkraft- und 50% Gasstromanteil mit einem 50% Atom- und 50% Gasstromanteil. Beide Systeme sind gleich zuverlässig, erstes jedoch 20% günstiger als zweites (
http://www.agora-energiewende.de/themen/optimierung/detailansicht/article/klimaschutz-wird-mit-erneuerbaren-deutlich-preiswerter-als-mit-atomkraft/).
Erneuerbarer Strom ist also mittlerweile auf jeden Fall günstiger als Atomstrom, wenn man neue Kraftwerke betrachtet - selbst wenn man die horrenden externen Kosten von Atomstrom nicht berücksichtigt.