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Was ist der Autonomiegrad einer PV-Anlage?

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Eingestellt 10, Sep 2014 in Photovoltaik von Anonym
   

2 Antworten

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Beantwortet 10, Sep 2014 von Jürgen König (394 Punkte)

Ich kenne nur 

- Autarkiegrad (= selbst verbrauchter PV Strom/ insgesamt verbrauchter Strom im Haushalt), d.h . bei einem Autarkiegrad von 100% muss kein Strom mehr aus dem öffentlichen Netz bezogen werden.

- Eigenverbrauchsquote (=selbst verbrauchter PV Strom/ erzeugter PV Strom), d.h. bei 100% Eigenverbrauch wird der selbst erzeugte Strom komplett selbst verbraucht und wird nicht mehr in das öffentliche Netz eingespeist.

 

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Beantwortet 10, Sep 2014 von Andreas Horn (517 Punkte)

Einen "Autonomiegrad" einer PV-Anlage gibt es nicht wink

Ich vermute, hier ist der "Autarkiegrad" gemeint. Kurz zum Unterschied zwischen Autarkie und Autonomie:

autark = αὐτάρκεια (autarkeia) = Selbstgenügsamkeit, also sich mit dem begnügen, was da ist (Selbstversorgung)
autonom = αὐτονομία (autonomia) = Selbständigkeit, eigentlich "nach eigenem Gesetz" ( νόμος = Regel, Gesetz)
(Quelle: https://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20130313083951AAZAsjK)

"Autonomie" meint also "eigene Entscheidung", "Autarkie" meint "eigene Versorgung". Der Versorgungsgrad durch eine Solaranlage kann gemessen / bestimmt werden. Aber die selbstständige / autonome Entscheidung eines Bürgers führt dazu, dass er sich eine Solaranlage baut...

Der "Autarkiegrad" einer PV-Anlage kann sogar noch weiter differenziert werden:

"bilanzielle Autarkie" gibt üblicherweise an, wieviel des Jahresstromverbrauchs mit PV-Strom im Mittel gedeckt werden kann. Beispiel: ein Haushalt verbraucht jährlich 5000 kWh Strom. Auf dem Dach ist eine PV-Anlage mit 5 kWp, die (mit einem spezifischen Jahresertrag von 1000 kWh/kWp) 5000 kWh im Jahr erzeugt. Der PV-Betreiber erzeugt also im Jahr genausoviel PV-Strom wie er erzeugt, er hat also einen "bilanziellen Autarkiegrad" von 100%.

Allerdings scheint die Sonne nur tagsüber (ja, alle Photovoltaiker wissen das inzwischen - es wurde ihnen schon zig-tausendmal gesagt!). Der Hausbesitzer braucht aber auch nachts Strom. Trotz eines "bilanziellen Autarkiegrads" von 100% (=1) kann er nur einen Teil des tagsüber verbrauchten Stroms selber mit der PV-Anlage erzeugen. Der Anteil des PV-Stroms, der zeitgleich verbraucht wird (=PV-Eigenverbrauchsquote) kann man abschätzen. Für die Solarinitiative München hatte ich hierzu folgende Grafik erstellt:

Eigenverbrauchsanteil in Abhängigkeit vom "bilanziellen Autarkiegrad"

http://www.solarinitiative-muenchen.de/wp-content/uploads/2013/09/SIM_Eigenverbrauchsanteil_rel-PV-Ertrag_mit-Pfeil_1309021.png

An der Y-Skala der Grafik kann man in Abhängigkeit vom "bilanziellen Autarkiegrad" auf der X-Skala den PV-Eigenverbrauchsanteil ablesen. In o. g. Beispiel (100% bilanzieller Autarkiegrad, bzw. jährliche PV-Ertrag im Verhältnis zum jährlichen Stromverbrauch) ist der (zeitgleiche!) PV-Eigenverbrauchsanteil gut 40%.

Als "zeitgleichen Autarkiegrad" einer PV-Anlage bezeichnet man den Anteil des verbrauchten Stroms, der zeitgleich aus PV-Strom gedeckt wird. In dem o. g. Sonderfall mit einem "bilanziellen Autarkiegrad" von 100% ist der "zeitgleiche Autarkiegrad" identisch mit dem PV-Eigenverbrauchsanteil, also dem Anteil des erzeugten PV-Stroms, der zeitgleich verbraucht wird. Wenn man das Beispiel anders wählt, sieht das Ergebnis unterschiedlich aus:

jährlicher Verbrauch: 5000 kWh / jährliche PV-Erzeugung einer 10 kWp-Anlage: 10000 kWh
==> bilanzieller Autarkiegrad: 200%
==> Eigenverbrauchsanteil lt. Grafik: ca. 23% = 2300 kWh
==> zeitgleicher Autarkiegrad: 2300 kWh / 5000 kWh = 46%

Für den bilanziellen bzw. zeitgleichen Autarkiegrad werden teilweise auch noch weitere sinnvolle Begriffe verwendet. Man muss halt immer darauf achten, wie die Begriffe definiert sind, um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen!

KLEINER HINWEIS: Bei PV-Anlagen mit Speicher kann als grobe Faustregel der Eigenverbrauchsanteil der PV-Anlage in obiger Grafik verdoppelt werden.
 

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