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Solartracker im Garten ist das genehmigungspflichtig?

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Eingestellt 20, Aug 2014 in Photovoltaik von R. Schmidt

Darf ich diese generell ohne Genehmigung aufstellen oder ist dies begrenzt bis zu einer bestimmten Größe bzw. Höhe?

   

2 Antworten

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Beantwortet 21, Aug 2014 von Martin Schorlies (950 Punkte)
Hallo R. Schmidt,

ich möchte zunächst den photovoltaischen Teil der Frage beantworten: Wenn der Tracker letztendlich Netzgekoppelt betrieben wird, muss dieser auch vom Netzbetreiber genehmigt werden. Sofern die Leistung unterhalb 30 kWp liegt, ist dieses eine einfache Formalität.

Wenn Sie jedoch gedenken ein Bauwerk zu errichten, hat ihre Gemeinde dort mit der Bauordnung einiges Mitzureden, denn Bauwerke bedürfen grundsätzlich einer Genehmigung, auch wenn es Lockerungen und Ausnahmen für z.B. für Gebäude ohne festes Fundament und mit einer Maximalhöhe unter 1,xx m ist (Hundehütte, Gartenhaus...). Aber genau hier ist es sehr Ratsam genau diese Ausnahmen in der lokalen Bauordnung nachzuschlagen, besonders was die Dimensionen des Bauwerks betrifft.

Eine weitere Frage die zu klären ist, ist die Bestimmung des Bauwerks, denn sofern der einzige Zweck die Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in Eletrizität ist, gilt dieses als Freiflächenanlage (defakto keine Förderung und Einspeisevergütung).

Eventuell ist ein Treibhaus mit s.g. "Wintergartenmodulen" auch eine mögliche technische Lösung?
Vielleicht möchten Sie ihr Bauvorhaben ein wenig konkretisieren.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Schorlies
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Beantwortet 21, Aug 2014 von Erik Liebert (454 Punkte)
Hier sind die Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer entscheident. Weiter gibt es Gestattungssatzungen in den Bebauungspländn. In Niedersachensen gibt es in der aktuellen Bauordnung 2013 sehr viele "genehmigungsfreie" Bauwerke, auch PV Anlagen werden dort aufgeführt. Dies gilt dann aber wieder nur für Gebiete mit rechtskräftigem B Plan. In diesem können dann wieder Grünflächen oder Abstände vorgeschrieben sein, die trotzdem einzuhalten sind.

Und im Zweifelsfalle ist auch für eine "genehmigungsfreie" Anlage eine Anzeige einzureichen. Man kann natürlich mit dem Bauamt darüber sprechen, die Sachbearbeiter dort verlangen aber oft dass der Hilfesuchende sich ebi einem Architeten informiert.

Auch sollte für Sie interessant sein, wenn Sie eine Anlage auf einem Tracker errichten, welche Vergütungssätze dann für Sie gelten. Denn dies ist dann ja keine Dachanlage mehr. Wenn Sie hier mit einer Vergütung kalkulieren die Sie gar nicht erhalten kann das auch ganz schnell nicht mehr interessant sein ( es ist ja eine Freiflächenanlage).
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