Hallo R. Schmidt,
ich möchte zunächst den photovoltaischen Teil der Frage beantworten: Wenn der Tracker letztendlich Netzgekoppelt betrieben wird, muss dieser auch vom Netzbetreiber genehmigt werden. Sofern die Leistung unterhalb 30 kWp liegt, ist dieses eine einfache Formalität.
Wenn Sie jedoch gedenken ein Bauwerk zu errichten, hat ihre Gemeinde dort mit der Bauordnung einiges Mitzureden, denn Bauwerke bedürfen grundsätzlich einer Genehmigung, auch wenn es Lockerungen und Ausnahmen für z.B. für Gebäude ohne festes Fundament und mit einer Maximalhöhe unter 1,xx m ist (Hundehütte, Gartenhaus...). Aber genau hier ist es sehr Ratsam genau diese Ausnahmen in der lokalen Bauordnung nachzuschlagen, besonders was die Dimensionen des Bauwerks betrifft.
Eine weitere Frage die zu klären ist, ist die Bestimmung des Bauwerks, denn sofern der einzige Zweck die Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in Eletrizität ist, gilt dieses als Freiflächenanlage (defakto keine Förderung und Einspeisevergütung).
Eventuell ist ein Treibhaus mit s.g. "Wintergartenmodulen" auch eine mögliche technische Lösung?
Vielleicht möchten Sie ihr Bauvorhaben ein wenig konkretisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Schorlies