Mit der Novelle des EEG, die im Jahr 2009 noch von der damaligen GroKo erlassen wurde, tauchte zum ersten Mal - und ich glaube für die meisten sehr überraschend - der Terminus "Eigenverbrauch" auf. Das heißt, es war im § 33 Abs. 2 von Strom die Rede, der ... in unmmittelbarer räumlicher Nähe an Dritte weitergeleitet oder selbst verbraucht wird.
Diese damals bizarr anmutende Konstruktion wurde anfangs sogar noch mit einer Vergütungsregelung versehen. Wir rieben uns nicht schlecht die Augen...
Heute, nach dem der PV-Markt weitgehend zerschlagen und, wenn überhaupt, dann nur noch über und für den Eigenverbrauch sinnstiftende Geschäftsmodelle entwickeln kann, stellt sich mir die Frage:
Wer war der findige Kopf, der 2009, in relativ konfliktfreiem Umfeld, diesen Terminus Eigenverbrauch entwickelt und ins EEG platziert hat? Irgendwo im Bundesumweltamt, in der Referntengruppe oder BMU muss es diese Person gegeben haben, der wir(die PV Branche) jetzt ein, wenn auch karges Dasein und Überleben verdanken.
Wer weiß es?
Oder erleben wir sogar ein Comingout?
Mit sonnigen Grüßen
Claus Scheuber