Bei "kostenlosem Strom" stellt sich erst einmal die Frage kostenlos für wen!
Der Strompreis in Deutschland setzt sich bekanntlich im wesentlichen aus Steuern und Abgaben zusammen. Von circa 30 cent Bruttostrompreis für Haushalte sind etwa 23 cent Steuern und Abgaben. Die Fälligkeit dieser Abgaben richtet sich nach dem "Letztverbrauch". Juristisch ist das einspeichern in einen Stromspeicher Letztverbrauch (sinnlos aber wahr). Es gibt dann Befreiungstatbestände nach § 61k EEG 2017A und § 118 Abs. 6 Satz 1 und 3 EnWG - aber nur für Strom der auch wieder in das Netz rückgespeist wird.
Strom, der im Haushalt (letzt)verbraucht wird unterliegt den Abgaben und Steuern. Das gilt auch für sogeannte negative Regelleistung. Wenn der Haushalt von diesen Kosten befreit ist, so zahlt es halt jemand anderes. Ob das trotzdem ein Geschäft ist hängt davon ab, ob die Erbringung von negativer Regelleistung höhere Einnahmen bringt als diese Kosten - das ist derzeit (2017) eher nicht der Fall (2-10x pro Jahr).
Caterva ist deshalb einen anderen Weg gegangen. Unsere Kunden mit einer Caterva-Sonne speichern Ihren selbsterzeugten Strom in der Caterva-Sonne und verbrauchen diesen selbst.
Zeitgleich - aber durch zwei Smart Meter sauber getrennt - sind die Caterva-Sonnen zu einem Großspeicher vernetzt und erbringen dort primäre Regelleistung uns handel an der Strombörse.
Damit bleibt Eigenverbrauch im Haus und getrennt vom Energiemangement. Das Caterva wird dadurch wirtwschaftlich für unsere Kunden - sie bekommen Eigenverbrauch und Geld für unsere Nutzung im Energiemanagement.
Nachprüfen kann dies übrigens jeder Interessierte auf den Seiten der Übertragungsnetzbetreiber, denn dort ist veröffentlicht wer überhaupt Regelleistung anbieten darf: https://www.regelleistung.net/ext/download/anbieterliste
Auf dieser Webpage finden Sie auch aktuelle Preise für die verschiedenen Regelleistungsarten, die werden wöchentlich in Auktionen ermittelt.