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Inwiefern ist die Asbestdachsanierung bei einer Aufdachphotovoltaikanlage steuerlich absetzbar.

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Eingestellt 17, Jun 2014 in Photovoltaik von Bernhard Schlosser
Mein Asbestdach wurde durch ein Blechtrapetzdach ersetzt. Das Asbestdach war noch vollkommen intakt. Die Asbestplattenentsorgung und die Neueindeckung lagen im Bereich von 15000 € Brutto. Das Finanzamt weigert sich sogar die Absetzbarkeit der Vorsteuer aus diesem Betrag anzuerkennen. Wer kann mir weiterhelfen oder eine Rat geben?
   

2 Antworten

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Beantwortet 17, Jun 2014 von Martin Schorlies (950 Punkte)
Sehr geehrter Herr Schlosser,

leider erschließt sich mir auch nicht unbedingt, in wieweit ihr Asbestdach gewerbewirksam ist. Bezüglich der PV-Anlage wäre maximal eine Argumentation als "Erschließung der Fläche zur Nutzung" vertretbar, - dem geht allerdings voraus, dass die Fläche/das Gebäude anderweitig wegen des Asbests nicht nutzbar ist.
Sollten Sie die Fläche z.B. landwirtschaftslich nutzen, und sonst die Lebensmittelproduktion unter Asbest nicht möglich wäre (oder auch erreichen eines Qualitätstandardts wie ÖkoSiegel), wäre dort eben die Argumentation als Produktionsgebäude vertretbar. Aber leider muss das Finanzamt zunächst nichts anerkennen, dass nicht unmittelbar in der Wertschöpfung des Produktes oder durch Gesetzesauflagen gefordert ist.

Daher rate ich meinen Kunden grundsätzlich den Rat eines Steuerberaters im vorfeld einzuholen um Fragen wie Betreibermodell -> Steuern -> Abgaben/Abschreibungen zu klären, da eben auch neben der PV-Anlage Aspekte in Erscheinung treten können, die steuerlich wichtig sind. Aus diesem Grunde habe ich schon einige Anlagen nicht wirtschaftlich bauen können.

Aber evtl. ist Ihnen ja schon mit der Argumentation der Flächenerschließung geholfen. Ich wünsche es Ihnen.

Gerne würde ich davon lesen, wie das mit der Sanierung in diesem Fall dann seinen Lauf genommen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Schorlies
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Beantwortet 19, Jun 2014 von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)
Moin, moin,

wir haben "dieses Verfahren" eigentlich bisher immer anders durchgeführt und hatten nie Probleme. Allerdings ist es bei Ihnen dafür nun zu spät.

WIR erstellen unseren Kunden ein Angebot, bestehend aus mehreren Positionen, darunter auch die Position "Montage der PV-Anlage auf Ihrem Dach, ..........." . Wenn bei dieser Montage eben vorher eine Asbestdachsanierung abgesprochen und vereinbart wurde, gehört diese Leistung zur "Montage der Anlage gem. Angebot Nr....... und Auftrag Nr........" in der Rechnung. Da gab es noch nie Probleme.

Allerdings werden meine "Montagen" generell von einem professionellen und qualifizierten Dachdeckerteam als mein SUB ausgeführt, das wissen die Kunden vorher.

mfg  tugu
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