Sehr geehrter Herr Schlosser,
leider erschließt sich mir auch nicht unbedingt, in wieweit ihr Asbestdach gewerbewirksam ist. Bezüglich der PV-Anlage wäre maximal eine Argumentation als "Erschließung der Fläche zur Nutzung" vertretbar, - dem geht allerdings voraus, dass die Fläche/das Gebäude anderweitig wegen des Asbests nicht nutzbar ist.
Sollten Sie die Fläche z.B. landwirtschaftslich nutzen, und sonst die Lebensmittelproduktion unter Asbest nicht möglich wäre (oder auch erreichen eines Qualitätstandardts wie ÖkoSiegel), wäre dort eben die Argumentation als Produktionsgebäude vertretbar. Aber leider muss das Finanzamt zunächst nichts anerkennen, dass nicht unmittelbar in der Wertschöpfung des Produktes oder durch Gesetzesauflagen gefordert ist.
Daher rate ich meinen Kunden grundsätzlich den Rat eines Steuerberaters im vorfeld einzuholen um Fragen wie Betreibermodell -> Steuern -> Abgaben/Abschreibungen zu klären, da eben auch neben der PV-Anlage Aspekte in Erscheinung treten können, die steuerlich wichtig sind. Aus diesem Grunde habe ich schon einige Anlagen nicht wirtschaftlich bauen können.
Aber evtl. ist Ihnen ja schon mit der Argumentation der Flächenerschließung geholfen. Ich wünsche es Ihnen.
Gerne würde ich davon lesen, wie das mit der Sanierung in diesem Fall dann seinen Lauf genommen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Schorlies