Folgende PV Anlagen:
Anlage A wurde vor 2 Jahren mit ca. 12 KWp gebaut als Volleinspeisung.
Anlage B soll nun als Eigenbedarf mit 9,98 KWp gebaut werden.
Frage: Hat der Kunde nun die 10% Pflichtabnahme?
Bei Installation des Rundsteuerempfänger muss ich nun beide Anlagen (alte Bestandsschutz?) einbinden oder nur die neu errichtete?