Unabhängig von Ihrem geschilderten fall, kann eine PV-Anlage theoretisch und auch praktisch auch umziehen - d.h. demontiert und auf einem anderen Haus erneut aufgebaut werden. Dabei zieht auch der Anspruch auf den garantierte EEG Einspeisevergütungssatz für die verbleibende Laufzeit mit um.
Einfach ausgedrückt, braucht Ihr Haus keine PV-Anlage um ein Haus zu sein. Die PV-Anlage ist also für das Haus nicht notwendig wie z.B. das Dach, Fenster, Türen usw.
Der Wert einer gebrauchten PV-Anlage berechnet sich im Übrigen auch nicht in erster Linie aus der Summer der erzielbaren Preise der einzelnen Komponenten wie Wechselrichter, Module, Unterkonstruktion etc. sondern auch nach der Renditeerwartung, die sich wiederum an der Einspeisevergütung für die EEG Restlaufzeit ausrichtet.
Ob Ihr EX-Mann grundsätzlich auch Anspruch auf 50% des Wertes der PV-Anlage hat oder nicht, sollten Sie jedoch mit einem Rechtsanwalt klären.
Klaus Hying