Die Vergütungssätze für 2011 in Betrieb genommene PV-Anlagen können Sie §§ 32, 33 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in seiner aktuell gültigen Fassung entnehmen (http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/). Die Vergütungssätze hängen davon ab, ob es sich um eine Gebäude- oder Freiflächenanlage handelt. Bei Gebäudeanlagen gibt es leistungsabhängige Vergütungsstufen. Besonders vergütet werden Eigenverbrauchsanlagen.
Die Vergütungshöhe für den Strom aus Photovoltaikanlagen, die 2012 in Betrieb genommen werden, steht derzeit noch nicht fest.
Die für 2011 geltenden Vergütungssätze verringern sich stärker oder schwächer, abhängig davon, wie stark der Zubau an Photovoltaikleistung im Vorjahr ist (§ 20a EEG 2012). Die Bundesnetzagentur wird am 31.10.2011 bekannt geben, wie hoch die Vergütungssätze im ersten Halbjahr 2012 sein werden.