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Ist Akzeptanz für die Marktintegration von PV-Strom im Hybridmarkt vorhanden?

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Eingestellt 25, Apr 2014 in Energiewende von Thorsten Zoerner (101 Punkte)
Bearbeitet 30, Apr 2014 von Thorsten Zoerner

In meinem Blog habe ich das Modell von Hybridmärkten beschrieben: Der Stromkunde kann fossilen Strom wie bisher über einen Leistungspreis (KWh) beziehen - zusätzlich allerdings auch Kapazitäten in Form von Anteilen an Erzeugungsanlagen mieten.Strom, der dem Netz entnommen wird - aber nicht über die Kapazitäten (zeitgleich) gedeckt wird, wird mit dem Leistungspreis abgerechnet. Für mich das entscheidende ist, dass der Preis für die Miete eines Anteils an einer PV/Wind/Wasserkraftanlage möglichst niedrig liegt (5€). 

  • Könntet Ihr euch dieses Modell vorstellen als PV-Besitzer?
  • Wie schaut es als Stromkunde aus?

Von Seite der EDV/Abrechnung/Handling ist das Modell kein Problem. Kritiker äußern bislang lediglich, dass der Otto-Normal-Stromkunde das nicht versteht, dagegen halte ich, dass der Dumme-Kunde mir noch nicht über den Weg gelaufen ist.

 

Etwas Ausführlicher:

Intelligent und verbraucherfreundlich - Das Hybridmarktmodell für private Stromkunden als Alternative zur Infrastrukturumlage

Schmutzige Mega-Kraftwerke, die gar nicht oder selten laufen und dennoch permanent Geld einspielen: Der Traum der Energieriesen und Albtraum umweltbewusster Verbraucher könnte schon bald Realität werden. Denn wenn die geplante Infrastrukturumlage zur Bereithaltung von Grundlastkapazität für den Strommarkt tatsächlich kommt, rechnet sich das vor allem für E.ON, Vattenfall und Co.; die Zeche aber zahlen die privaten Stromkunden. Doch was steckt hinter der für die Einführung so genannter Kapazitätsmärkte vorgesehenen Infrastrukturumlage - und gibt es Alternativen?


Im Zuge der Anfang April durch das Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Novelle der Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde auch heftig über die von großen Stromversorgern geforderten Kapazitätsmarktmechanismen debattiert. Gut möglich, dass diese bis zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzestextes im Herbst 2014 noch Einzug in diesen finden. Über so genannte Kapazitätsmärkte sollen Schwankungen bei der Erzeugung erneuerbarer Energien vornehmlich aus Wind- und Sonnenkraft ausgeglichen werden.

Grundgedanke ist, dass leistungsstarke und schnell anfahrbare Reservekraftwerke vorgehalten (und den Betreibern dauerhaft vergütet) werden, die bei Bedarf Leistungsschwankungen ausgleichen und so nicht nur für eine ausreichende Stromversorgung Deutschlands, sondern auch für die Stabilität der Übertragungsnetze sorgen. Die großen deutschen Energieversorger setzen hier insbesondere auf moderne Gaskraftwerke und alte, kostengünstig zu betreibende Kohlekraftwerke. Beide Kraftwerkstypen können (etwa im Gegensatz zu Atomkraftwerken) kurzfristig angefahren werden und somit schnell Strom in die Netze einspeisen. 

Da erzeugter Strom nach dem heutigen Modell lediglich vergütet wird, wenn er über den allgemeinen Strommarkt gehandelt wird (und dort Abnehmer findet), würde sich die Vorhaltung (und regelmäßige Wartung) von Grundlastkraftwerken zur Sicherung des Strombedarfs bei Erzeugungsengpässen nicht rechnen. Es sei denn - und das ist der Grundgedanke der Infrastrukturumlage - die Abnehmer zahlten dauerhaft für diese Reservekapazitäten, unabhängig von ihrem tatsächlichen Einsatz. Eben diese Konstruktion streben zahlreiche Lobbyorganisationen der Strombranche an - und stoßen damit im zuständigen Wirtschaftsministerium nicht nur auf taube Ohren. Experten haben auch schon durchgerechnet, was eine solche Lösung kosten würde. Sie kamen auf 0,67 bis 1,5 Cent zusätzliche Stromkosten je Kilowattstunde. Zahlen müssten die (privaten) Verbraucher...

Dass ein hochtechnisiertes Industrieland wie die Bundesrepublik eine zuverlässige Stromversorgung braucht, ist unstrittig. Und klar ist auch, dass extreme Schwankungen bei der Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien die sensiblen Stromleitungsnetze destabilisieren und die Gefahr von Blackouts bergen. Andererseits produzierte Deutschland im Jahr 2013 weit mehr Strom, als hierzulande verbraucht wurde - 33 Terrawattstunden Strom wurden exportiert; und das trotz rückläufiger Erzeugung aus Atomkraftwerken. Und das vor allem von der Industrie- und Energielobby immer wieder bemühte Schreckgespenst großer Blackouts trat selbst im kalten Winter 2012/2013 nicht in Erscheinung. Braucht es also einen Kapazitätsmarkt mit unpopulärer Infrastrukturumlage?


Experten meinen: nicht unbedingt. Neben der Entwicklung und dem Bau großer Stromspeicher, der noch nicht marktreifen Methanisierung von erneuerbarem Strom, dem Bau großer (Gleichstrom-) Übertragungsleitungen von Nord nach Süd zum Transport des relativ gleichmäßig verfügbaren On- und Offshore-Windstroms aus den Küstenregionen, favorisieren einige auch das so genannte Hybridmarktmodell vornehmlich für private Stromkunden. Grundgedanke hier ist, dass Privathaushalte anders als produzierende Betriebe in der Lage sind, ihren Stromverbrauch individuell zu steuern. Der Betrieb der Spül- oder Waschmaschine, des Trockners, gegebenenfalls sogar die Nutzung anderer stromverbrauchenden Geräte kann gezielt darauf abgestimmt werden, dass Strom aus erneuerbaren Quellen zur Verfügung steht. 


Während auch Privathaushalte, die heute so genannte Ökostromkunden ihrer Stromversorger sind, letztlich mit "Graustrom" - also dem in der Leitung aktuell vorhandenen Strommix - versorgt werden, könnten Teilnehmer am Hybridmodell bewusst entscheiden, welche Sorte Strom sie beziehen möchten. Hierzu würden Verträge mit alternativen Energieerzeugern abgeschlossen, deren Energie primär - also im Regelfall - abgenommen wird. Steht diese nicht zur Verfügung, kann der private Haushalt bewusst auch auf konventionelle Ersatzanbieter umsteigen. Über ein Online-Portal würde der Kauf der unterschiedlichen Kapazitäten dokumentiert und abgerechnet. Das Hybridmarktmodell ist damit eine intelligente Lösung, die bei zunehmendem Einsatz die Schwankungen bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von der Verbrauchsseite her abfedern und ohne dauerhafte Mehrkosten und Subventionierung der Energieriesen zur Versorgungs- und Netzstabilität in Deutschland beitragen kann.

Mich würde eure Kritik interessieren. Aber auch eure Argumente dafür, da ich diese hier bewußt nicht genannt habe.

   

2 Antworten

0 Punkte
Beantwortet 26, Apr 2014 von Martin Werner (2,069 Punkte)
ausgewählt 27, Apr 2014 von Thorsten Zoerner
 
Beste Antwort
Also bin ich wahrscheinlich der Dumme Kunde. Ich versteh nämlich nicht, wie das funktionieren soll. Ich miete also einen Teil einer EE-Anlage für 5 € und wenn sie produziert, bezeihe ich meinen Strom davon? Wieviel für die 5 €? Wie wird das abgerechnet? Wer macht die Abrechnung? Fragen über Fragen.
Kommentiert 27, Apr 2014 von Thorsten Zoerner (101 Punkte)
Danke für die Antwort! Die Abrechnung bleibt beim EVU. Jede 15 Minuten wird gemeldet, was die Erzeugung ist - und was der Verbrauch ist und entsprechend eine Bilanz erzeugt. D.h. man bekommt für jede 15 Minuten eine Strommenge, die wie gewohnt über die Leistungsverrechnung bezahlt werden muss. Hoffe das erklärt es?  Ich werde mich mal daran setzen einen Demonstrator zu bauen :)
Kommentiert 27, Apr 2014 von Thorsten Zoerner (101 Punkte)
Habe mal eine Demonstrator zusammengeschustert - die meisten Daten waren (zum Glück) bereits vorhanden - und geht ja nicht ums Layout :)

http://grid.stromhaltig.de/hybridmarkt/
Kommentiert 27, Apr 2014 von Martin Werner (2,069 Punkte)
Danke für die Erklärung. Mal sehen, ob ich's verstanden habe:
Ich kaufe also im Supermarkt eine Anteilskarte, ähnlich wie eine Handy-Prepaidkarte. Damit kann ich dann eine bestimmte Menge Strom, sagen wir 20 kWh beziehen, und zwar indem Ausmaß wie es frei verfügbaren EE-Strom zum Zeitpunkt des Bezugs gibt. Korrekt?
Kommentiert 27, Apr 2014 von Thorsten Zoerner (101 Punkte)
Der Vorschlag mit den 20 kwh ist auch nicht schlecht. D.h. die Wertkarte würde dann einen Gegenwert in KWh haben. Gedacht war aber eher Modelle wie 1% von einer 2KW Anlage - unabhängig von der Einspeisung (Arbeit). Dein Modell mit der Prepaidkarte hat aber Vorteile, da der Verbraucher das kennt (sollte aber nicht mit den Prepaid Stromtarifen verwechselt werden, die es in der Grundversorgung manchmal gibt)
0 Punkte
Beantwortet 29, Apr 2014 von Frank Müllers (590 Punkte)

Ich habe auch ein wenig Zeit gebraucht, bis ich dieses Modell durchschaut habe. Meine Antwort in beiden Fällen: Nein, ich würde mich nicht dafür entscheiden.

Es gibt zuviele offene Fragen: 

  1. Wie lange ist die Mietzeit?
  2. Kann ich in dieser Zeit unendlich viel Strom entnehmen?
  3. Was sagt der Verteilnetzbetreiber dazu (Netzgebühren)?
  4. Wie berechnet sich der Anteil?
  5. Was ist mit Bearbeitungsgebühren und Steuern?

Für meine Begriffe ein utopisches Abrechnungsmodel, welches ich nicht nutzen wollte...

Kommentiert 30, Apr 2014 von Thorsten Zoerner (101 Punkte)
Das Fazit nehme ich an... Dennoch will ich die Fragen beantworten (hoffe, das ist kein Problem).

zu 1: Ein Jahr (Vorschlag)
zu 2: Maximal 60A wenn privater Anschluss (Grenze in Deutschland - meistens)
zu 3: 3,6 Cent-7 Cent die KWh - oder Leitungs-Mietmodell, welches aktuell nur für Großverbraucher gibt.
zu 4: Berechnung erfolgt (wie im Demonstrator) 15 Minuten genau
zu 5.: Gute Frage! Darauf gibt es aktuell keine Antwort.
Stellen Sie Ihre eigene Frage:

 

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