Ja, das ist vorstellbar und zwar für kleine Stromverbraucher. Eine Flatrate für Strom unterscheidet sich von heutigen Strombezugstarifen dadurch, dass die Grundgebühr den Gesamtpreis bestimmt und der Arbeitstarif Null ist. Sie hat den großen Vorteil, dass kein Messaufwand mehr besteht und auch keine Messkosten mehr anfallen, bei niedrigem Stromverbrauch immerhin ein bedeutender Teil der gesamten Stromrechnung.
Ein Stromtarif mit hoher Grundgebühr und niedrigem Arbeitstarif, im Extremfall eben eine Flatrate für Strom, entspricht der Kostenstruktur von Kraftwerken mit hohem Investitionskostenanteil und niedrigen Betriebskosten. Genau diese haben aber PV- und Windkraftwerke. Sind sie einmal installiert und finanziert, ändert es an den Erzeugungskosten wenig, ob sie das jeweils mögliche Maximum an Strom erzeugen oder nicht. Herrscht Überangebot an Strom, kann dieser eben auch verschenkt oder halt zu einer Flatrate angeboten werden.
Voraussetzung für eine weit verbreitete Einführung von Flatrates für Strom ist natürlich, dass hinreichend viel Strom aus Kraftwerken zur Verfügung steht, deren Betriebskosten nahezu Null sind. Dies wird aber ab 2020 zunehmend der Fall sein. Ab dann steht eine wachsende Zahl von finanziell abgeschriebenen PV-Anlagen, zum Teil auch noch nicht durch Repowering ersetzte Windkraftanlagen zur Verfügung, die sehr wohl noch Strom produzieren, aber kaum Kosten verursachen. Steht dann ab ca. 2030 auch PV-Strom aus Anlagen mit Batteriepufferspeichern zu 10 ct/kWh zur Verfügung, können Flatrate-Tarife weitverbreitet angeboten werden.
Um die Nutzer von Flatrate-Tarifen von exorbitantem Stromverbrauch abzuhalten, könnte die bezogene Leistung begrenzt werden. Dies bietet wiederum diesen Verbrauchern einen Anreiz in Pufferspeicher und eine Regelung zu investieren, welche Leistungsspitzen kappt und die bezogene Leistung gleichmäßiger macht - nebenbei mit positiven Auswirkungen auf den Bedarf an Stromnetzkapazitäten.