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Photovoltaik Anlage ohne Eigenverbrauch für Kindertagesstätte

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Eingestellt 8, Dez 2011 in Solare Wärme, Heizen von Anonym

Thermosolaranlage oder Photovoltaik für Kita?

Ich baue derzeit ein Neubau für die Nutzung als Kita. Nach der Energieeinsparverordnung benötige ich eine Thermosolaranlage mit Brauchwasser. Allerdings möchte ich statt dessen eine Photovoltaikanlage mit ca 80 qm errichten lassen. Meine Frage ist: Ob das grundsätzlich als Alternative mögich ist, auch wenn für den Eigenverbrauch kein Strom entnommen wird.

   

3 Antworten

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Beantwortet 10, Feb 2016 von Volker Claussen (44 Punkte)

Es sollte meines Erachtens anerkannt werden, wenn PV-Anlagen auch zur Versorgung von Heizpatronen in Pufferspeichern dienen. Dies bleibt eine Option, wenn gefordert wird, Einspeisesituationen zu vermeiden. Letzteres ist leider eine Forderung in Liegenschaften der öffentlichen Hand, weil dort der Wille oder die rechtliche Voraussetzung fehlt, mit dem EVU Einspeisungen zu verrechnen.

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Beantwortet 9, Jan 2012 von Peter Nümann (16 Punkte)

Nach § 5 EnEV (2009) kann der Strom aus erneuerbaren Energien, der im räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude erzeugt und (nach Maßgabe des berechneten Strombedarfs) dort verbraucht wird, vom Energiebedarf des Gebäudes abgezogen werden. Strom aus einer Photovoltaikanlage kann also angerechnet werden, wenn ein Eigenverbrauch erfolgt, und zwar in dessen kalkulierter Höhe. Ist ein Eigenverbrauch nicht vorgesehen, bringt die PV-Anlage im Rahmen der EnEV nichts. 

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Beantwortet 24, Jan 2012 von Martin Maslaton (95 Punkte)

Ihre Frage verstehen wir so, dass es nicht um Voraussetzungen nach der EnEV, sondern vielmehr um die Nutzungspflichten nach dem EEWärmeG geht. Nach § 3 Abs. 1 EEWärmeG sind Eigentümer von neu zu errichtenden Gebäuden verpflichtet, den Wärme- und Kälteenergiebedarf anteilig durch den Einsatz Erneuerbaren Energien zu decken. Der Einsatz von Photovoltaikanlagen ist zur Erfüllung dieser Nutzungspflichten nicht geeignet. Sie haben allerdings die Möglichkeit, die Nutzungspflicht durch andere Energieerzeugungsanlagen als solare Strahlungsenergie zu erfüllen, beispielsweise durch den Einsatz von Biomasse zur Deckung von 50 % des Wärme- und Kälteenergiebedarfs. 

In diesem Fall hätten Sie unabhängig der Nutzungspflicht nach EEWärmeG die Möglichkeiten Photovoltaikanlagen auf Ihrem Dach anzubringen und hierdurch Strom zu erzeugen.

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