Hallo,
ob Sie die Umsatzsteuer für Ihren nachgerüsteten Speicher als Vorsteuererstattung zurück bekommen, hängt vom momentan noch in der Verbändeanhörung befindlichen Anwendungserlaß des BMF (Bundesfianzministeriums) ab.
Dieser sieht Vorsteuererstattungsmöglichkeit vor, sofern der Speicher mind. teilweise (vermutlich mind, 10%) des gespeicherten Stroms in das Netz einspeist, man also mit mind, 10% des gespeicherten Stroms am "Marktgeschehen" teilnimmt. Die Solarverbände hoffen natürlich auf volle Vorsteuererstattung auch ohne Netzeinspeisung. Das könnte aber andererseits genauso gut auch herauskommen, dass Ihr Speicher - sofern er nicht ins Netz einspeisen wird - als Liebhaberei , nicht vorsteuerabzugsberechtigt - eingestuft wird.
Und dann würde es wirklich kompliziert werden mit der Betrachtung des eigengenutzten Stroms: Der direkt genutzte PV-Strom ohne Speicher umsatzsteuerpflichtig, dagegen mit Speicher der darin gespeicherte Stromanteil umsatzsteuerfrei.
Wir müssen uns auf die engültige Fassung des "Anwendungserlasses" gedulden, Wochen oder wenige Monate.
Sonniger Gruß
MIchael Vogtmann, DGS LV Franken