Wir haben einen alten Zähler ohne Rücklaufsperre, muss der ersetzt werden?
Es ist in Deutschland nicht gewollt, dass die Zähler sich rückwärts drehen.
Meiner Meinung nach müsste der Energieversorger die alten Zähler kostenlos bei den Kunden austauschen, da der Zähler Eigentum vom Versorger ist und der Kunde Jahresmiete für den Zähler zahlt.
Seit 2010 ist es gesetzliche Pflicht einen Zähler mit Rücklaufsperre zu verbauen.
Muss ich überhaupt das Versorgungsunternehmen informieren, was ist zu tun damit ich keinen Probleme bekomme?
Zu dieser Frage gibt es leider immer noch kein JA oder Nein es gibt 2 Aussagen.
Jeder Energieversorger möchte eine Meldung von Kleinstanlagen, aber es gibt auch die Gesetzliche Aussage:
Steuerpflicht - Erlaubnis/Anmeldepflicht
Erzeugen von Strom für Selbstverbrauch
Quelle:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Alkohol-Kaffee-Kraftstoffe-Strom-im-Haushalt/Erzeugen-und-Beziehen-von-Strom/Erzeugen-Strom/erzeugen-strom_node.html#doc203278bodyText3
Photovoltaikanlagen
Über die Solarzellen wird das elektromagnetische Spektrum der Sonne "direkt" in elektrischen Strom umgewandelt. Der so erzeugte Strom kann entweder unmittelbar im Haus verwendet, mit Hilfe von Wechselrichtern in ein öffentliches Stromnetz eingespeist oder in Solarbatterien gespeichert werden. Photovoltaikanlagen können auf Wohnhäusern, Wohnwagen, sonstigen Gebäuden oder auf dem Boden installiert werden.
Erlaubnis/Anmeldepflicht
Wenn Sie Strom aus einer solchen Anlage nur zum Selbstverbrauch entnehmen, brauchen Sie aus stromsteuerrechtlicher Sicht keine Erlaubnis und unterliegen auch keinen Anmeldepflichten.
Zur Zeit liegt dem EU-Parlament ein Antrag vor bzgl. Kleinstanlagen:
http://www.pv-magazine.de/meinung/blogdetails/beitrag/das-eu-parlament-hat-erkannt--photovoltaik-kleinstanlagen-sind-der-schlssel-zur-brgernahen-energiewende_100011670/
dort findet man auch den Link zum Antrag in vollem Umfang.
Ich hoffe das ich trotz Verspätung noch für Informationen sorgen konnte.