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Altmaiers „Strompreissicherung“: Unausgewogen und einseitig

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Eingestellt 18, Feb 2013 in Energiewende von Anonym

Altmaiers „Strompreissicherung“: Unausgewogen und einseitig

   

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Beantwortet 18, Feb 2013 von Martin Maslaton (95 Punkte)

Prof. Martin Maslaton nimmt Altmaiers jüngste Vorschläge zur Reform des EEG unter die Lupe

Das Positionspapier von Bundesumweltminister Peter Altmaier zur „Strompreissicherung“ sorgt nach wie vor für Diskussionen. Prof. Martin Maslaton, Direktor der Forschungsstelle Neue Energien und Recht der TU Chemnitz und der Bergakademie Freiberg, hält die vorgeschlagenen Änderungen für unausgewogen und einseitig zu Lasten der erneuerbaren Energien.

„Eine Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Strompreisbestandteilen findet nicht statt. So wird allein darauf abgezielt, die EEG-Umlage zu reduzieren, um ganz bewusst die gleichzeitig steigenden Netzentgelte, die neuen Strompreisbestandteile, wie z.B. die Offshore-Haftungsumlage, und die steigende Mehrwertsteuer aus dem Fokus der Diskussion zu nehmen. Bei all dem ist man sich im Bundesumweltministerium offensichtlich der besonderen Konsequenzen für die Anlagenbetreiber und die Energiewende gar nicht bewusst“, so Prof. Maslaton. „Auch verkennt der Bundesumweltminister weitestgehend die Funktionsweisen der unterschiedlichen Strommärkte. Insbesondere vernachlässigt er den Umstand, dass ein Großteil der Strommengen nicht an der Börse, sondern am weitgehend intransparenten außerbörslichen Markt, dem sogenannten OTC-Markt, gehandelt werden.“

Darüber hinaus ist der in Altmaiers Positionspapier vorgeschlagene „Energiesoli“ für Bestandsanlagen in höchstem Maße verfassungsrechtlich angreifbar. „Schließlich steht Anlagenbetreibern, die ihre Kapitalkosten zu tragen haben, ein Vertrauensschutz in die gesetzlichen Regelungen zum Zeitpunkt der Investition zu“, bekräftigt Prof. Maslaton, der auch Honorarprofessor für das Recht der erneuerbaren Energien an der TU Chemnitz und Umweltrecht an der Bergakademie Freiberg ist.

Auch die uneingeschränkte Streichung des Eigenstromprivilegs ist schlichtweg ungerechtfertigt, auch wenn sich Bundesumweltminister Peter Altmaier zuletzt am 4. Februar 2013 im Rahmen des EEG-Dialogs "Potenzial und Rolle von Biogas" erneut für das Ende dieser Ausnahmeregelung ausgesprochen hatte. „Sicherlich soll die EEG-Umlage möglichst auf alle Schultern gleichmäßig verteilt werden. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass derjenige, der bereits die Investitionskosten in eine Erneuerbare-Energien-Anlage oder hocheffiziente KWK-Anlage auf sich genommen hat, nun auch noch für andere EE-Anlagen einzustehen hat, soweit er diese nicht für seinen Stromverbrauch in Anspruch nimmt“, erklärt der Energierechtsexperte. „Das macht dezentrale Energiekonzepte kaputt. Außerdem würde die Auferlegung der EEG-Umlage bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen dazu führen, dass einerseits der KWK-Zuschlag gewährt würde, aber im gleichen Atemzug wieder in die EEG-Umlage abzugeben wäre. So kommen weder die erneuerbaren Energien noch die Kraft-Wärme-Kopplung voran.“

„Ein vernünftiger Ansatz für eine Begrenzung der Strompreiserhöhung wäre vielmehr eine Regelung, die dafür sorgt, dass der geringere Börsenpreis, den die Energieversorgungsunternehmen zu entrichten haben, am Ende auch dem Endverbraucher zugute kommt. Gleichzeitig könnte außerdem die Mehrwertsteuer verringert oder ihr Aufschlag auf die EEG-Umlage abgeschafft werden“, schlägt Prof. Maslaton als Alternative zu Altmaiers Plänen vor.

Der jüngst veröffentlichte Vorschlag der Bündnis 90/Die Grünen ist in vielfacher Hinsicht ausgewogener und führt vor Augen, dass gerade ein Bündel von Maßnahmen notwendig sein wird, um die Strompreiserhöhungen nachhaltig zu steuern. Ob jedoch die Marktprämie für die Direktvermarktung von EE-Strom zu teuer und unwirksam sei – wie es im Positionspapier dargestellt wird – hält Prof. Maslaton für kritisch. „Die Marktprämie könnte gerade langfristig ein Weg sein, auch Altanlagen im Strommarkt zu integrieren.“

„Darüber hinaus muss endlich für eine Kostentransparenz gesorgt werden, auch gegenüber anderen Energieerzeugungsformen. Den Bürgern dürfen die tatsächlichen Kosten für Kohle- und Atomstrom nicht weiter vorenthalten werden. Hier muss Herr Altmaier dringend nachlegen und nicht in einer Hauruckaktion die erneuerbaren Energien ausbremsen. Außerdem taugen die Energiewende und deren Kosten nicht als Wahlkampfthema. Die Energiewende ist nicht umsonst – aber die Früchte tragen wir hierfür erst in 10 bis 15 Jahren“, bekräftigt der Direktor der Forschungsstelle Neue Energien und Recht abschließend.

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