Hallo Ich habe die Wahl zwischen Wirkleistungsbegrenzung und Rundsteuerempfänger. Ich habe einen Datenlogger Solarlog 500 PM+ verbaut. Diesen möchte ich nun auf die Variante 70 % mit Eigenverbrauchsberücksichtigung einstellen. Zugriff habe ich auf die entsprechenden Konfigurationspunkte. Meine Frage: Darf ich die Einstellungen aus rechtlicher Sicht eigenständig vornehmen, oder muss das zwingend ein Solateur vornehmen? Sollte das nur ein Solateur vornehmen dürfen: Wo kann ich das nachlesen und darf ich trotzdem Zugriff auf das entsprechende Menü haben? Vielen Dank!
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