Jede Investition in eine Photovoltaikanlage ist ein Schritt hin zu einer CO2-freien Stromversorgung. Somit können wir, insbesondere in Hinblick auf den Klimawandel und eine nachhaltige zukunftsfähige Stromversorgung, die Installation von Solarstromanlagen nur befürworten.
Verständlicherweise wird ein Investitionswilliger auch die finanziellen Gesichtspunkte betrachten. Die Einspeisevergütung liegt für PV-Anlagen bis zu einer Gesamtnennleistung von 10 kWp und einer Anlageninbetriebnahme im Oktober 2013 bei 14,27 Cent/kWh (aktuelle
Vergütungstabelle: http://www.sfv.de/lokal/mails/sj/verguetu.htm). Dabei ist der nächstgelegene Netzbetreiber nach EEG 2012 verpflichtet, den gesamten angebotenen Strom aus Erneuerbaren Energien unverzüglich vorrangig abzunehmen, zu übertragen und zu vergüten. D.h. also, dass der Anlagenbetreiber für den in das öffentliche Netz abgegebenen Strom die Einspeisevergütung erhält, der selbst verbrauchte Strom aber unvergütet bleibt.
Auch eine Zwischenspeicherung zur Erhöhung der eigenverbrauchten Strommenge ist möglich. Ebenso ist eine Einspeisung des zwischengespeicherten Stroms ins öffentliche Netz rechtlich zugelassen.
Dies ist in § 16 EEG 2012 geregelt:
§ 16 Vergütungsanspruch
(1) Netzbetreiber müssen Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreibern Strom aus Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, mindestens nach Maßgabe der §§ 18 bis 33 vergüten.
Dies gilt nur für Strom, der tatsächlich nach § 8 abgenommen oder nach Maßgabe des § 33 Absatz 2 verbraucht worden ist. Auf die zu erwartenden Zahlungen sind monatliche Abschläge in angemessenem Umfang zu leisten.
(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 besteht auch dann, wenn der Strom vor der Einspeisung in das Netz zwischengespeichert worden ist. In diesem Fall bezieht sie sich auf die Strommenge, die aus dem Zwischenspeicher in das Netz eingespeist wird. Die Vergütungshöhe bestimmt sich nach der Höhe der Vergütung, die der Netzbetreiber nach Absatz 1 bei einer Einspeisung des Stroms in das Netz ohne Zwischenspeicherung an die Anlagenbetreiberin oder den Anlagenbetreiber zahlen müsste. ...
In Anbetracht der aktuellen Strompreise ist es sinnvoll, möglichst viel des produzierten Solarstroms selbst zu verbrauchen. Ob der Eigenverbrauchsanteil zum heutigen Zeitpunkt allerdings mit dem Einbau von Speichern gesteigert und gleichzeitig wirtschaftlich betrieben werden kann, möchten wir nicht beurteilen. Es ist sicherlich sinnvoll, sich mehrere Angebote für PV-Anlagen und Speicher anfertigen zu lassen.
Mit welchem monatlichen Stromertrag Sie in Ihrem Postleitzahlengebiet durchschnittlich rechnen können, erfahren Sie in unserer
Solarstrom-Ertragsdatenbank:
http://www.pv-ertraege.de/pvdaten/sfvpv_main_entry.html
Informationen zu dem Speicher-Förderprogramm der KfW finden Sie hier:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-%E2%80%93-Speicher-%28275%29/
Bitte beachten Sie: Wenn wir beim SFV zu Rechtsfragen Stellung nehmen, erfolgt dies immer ohne Gewähr. Wir schildern allenfalls unser Verständnis zu allgemeinen Rechtszusammenhängen. Dabei können und wollen wir keine Rechtsberatung im Einzelfall durchführen. Im Problemfall ist – nicht zuletzt auch wegen der komplizierten Verfahrensregelungen bei Rechtsstreitigkeiten – die Konsultation eines Rechtsanwalts anzuraten.