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Auswechseln alter Module

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Eingestellt 12, Aug 2013 in Photovoltaik von Anonym

Darf man defekte Module einer Altanlage aus 1992 durch neuere mit mehr kWh/p austauschen?

Die Anlage weist Module mit Erdschluss aus. Es handelt sich um BP 275 Module. Meine Frage: (es handelt sich um eine Altanlage mit 3,5 KW). Kann ich diese defekten Module durch neuere ersetzen, wobei ich die defekten 75 Watt Module durch leistungsstärkere z.B. 150/225 Watt ersetzen möchte, ohne die gesamte Leistung der Altanlage zu überschreiten. Ist dies zulässig?

   
Kommentiert 24, Nov 2013 von Frank Fiedler (165 Punkte)
Ja, die Clearingstelle EEG gibt folgenden Hinweis zur Auslegung und Anwendung des § 32 Abs. 5 EEG 20121 – Ersetzen von PV-Anlagen gem. EEG 2012 (I) – Gebraucht- Module:

1. ErsetzendePV-Anlageni.S.d.§32Abs.5EEG2012könnenso- wohl neue als auch gebrauchte Module sein.

2. Die ersetzenden PV-Anlagen erhalten den Inbetriebnahmezeit- punkt und somit den Vergütungssatz und die Vergütungsdauer der ersetzten (alten) Module zugewiesen, wenn diese alten Mo- dule aufgrund eines technischen Defekts, einer Beschädigung oder eines Diebstahls ersetzt worden sind.

3. Der Hinweis der Clearingstelle EEG 2012/21 zum „Versetzen“ von PV-Anlagen2 und dessen Auswirkungen auf die Inbetrieb- nahme gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2012 sowie die Vergütungssätze ist auf Ersetzungsvorgänge i. S. d. Spezialregelung des § 32 Abs. 5 EEG2012 nicht anwendbar. Ein Ersetzen i.S.d. §32 Abs.5 EEG2012 mit gebrauchten Modulen ist stets möglich, unab- hängig davon, ob es für die gebrauchten Module dadurch zu einem Wechsel des Vergütungstatbestandes kommt.

PS: neuen und "ältere" gebrauchte Module gibt es auf unserem Photovoltaik Zweitmarkt unter: http://www.secondsol.de

1 Antwort

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Beantwortet 2, Sep 2013 von Oliver Haensell (26 Punkte)

Bekommen Sie denn überhaupt (noch) Einspeisevergütung?

Wenn ja dürfte es normalerweise  auch kein Problem sein. Sie sollten aber Ihrem EVU Bescheid geben. 

Ansonsten wäre es ohnehin egal!

Wie es von der Wechselrichterauslegung ausschaut müssen Sie aber noch prüfen!

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