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Kann angeblicher Minderertrag einer PV-Anlage von 2009-2012 von Gutachtern nachvollzogen werden?

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Eingestellt 14, Jun 2013 in Photovoltaik von Anonym

Anfang 2012 wurden die Module einer 10 kWp Anlage aus Kullanz getauscht, da dem Betreiber der Jahresertrag als zu gering auffiel. (etwas unter dem Soll von PVGIS) Nach dem Tausch und Abtransport der Module stellt der Betreiber die Forderung auf Ausgleich für den entgangenen Ertrag. Kann durch ein Sachverständigengutachten dieser behauptete Verlust nachträglich festgestellt werden, wenn nur noch die Datenblätter der Module und der Standort zur Verfügung stehen?

   

2 Antworten

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Beantwortet 25, Nov 2013 von Andreas Iliou (844 Punkte)
Das ist eine sehr interressante Fragestellung :

 

Prinzipiell ist es möglich falls Seriennummern noch vorhanden sind diese ausfindig zu machen - möglicherweise

gibt es einen "Serienschaden" einer Linie ( in einer bestimmten Periode).

Falls der Ausfall wie in Ihrem Fall als "gering" (Soll von PVGIS) ausgemacht worden ist - wird die Recherche vielleicht

unnötig . Inwieweit "entspricht " den nach dem Austausch die Anlage PVGIS ( mehr oder weniger) , wie wurde verschalten, wieviel Strings und auf welchen Wechselrichter.

Ich habe schon mehrfach "vermeintlich nicht laufende" Anlagen wieder flott gemacht, man muss die WR und die Module "sehr genau" kennen.

Dünnschicht, kristallin, mono oder poly spielen eine sehr grosse Rolle so auch die Verfügbarkeit die 2012 zwar

gegeben sein sollte , welches Angebot wurde unterbreitet , wurde dies abgeändert, eine andere Leistungsklasse

eingesetzt ?!

Leider ist dies nicht in der Fragestellung ersichtlich......

 

Cheers

Andreas ILIOU
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Beantwortet 26, Nov 2013 von Jörg Wedler (247 Punkte)
Bearbeitet 26, Nov 2013 von Jörg Wedler
Vielleicht habe ich die Fragestellung nicht richtig verstanden, aber wenn die Anlage mit rund 10 kwp, im Ertrag etwas unter PVgis geblieben ist, dann ist doch der Ertragsausfall in der Anlagegröße, als "gering" anzusehen. Wenn dann auf Kulanz die Module getauscht wurden und die Anlage nun in der Größenordnung von Ertragstools die gewünschten Werte bringt, sollte dem Betreiber doch erst einmal geholfen sein. Natürlich ist jeder Sachverständige in der Lage, anhand von vergleichbaren Anlagen und Werten in der Region, verbunden, mit den ihm vorliegenden Werten der Anlage, mittels gerichtlich zugelassenen Softwaretools, ein Ertragsausfallgutachten zu erstellen. Für die 3 bis 4 Jahre, mit einem Vergütungsfaktor aus dem Jahr 2009 ( rund 43 ct./kWh ) für die Volleinspeiser, mag da schon eine kleine Summe zusammenkommen, jedoch sollten die Gutachtenkosten dabei nicht unterschätzt werden. Da die Frage schon aus dem Juni 2013 ist, hoffe ich, dass dem Fragesteller schon geholfen wurde.
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