Aus der Fragestellung allein, kann die Antwort nicht abgeleitet werden. Natürlich werden auch schon Anlagen nach Errichtung, von neutralen Gutachtern oder Sachverständigen geprüft. Dabei ist das Hauptaugenmerk auf die tatsächliche Umsetzung des Projektes, verbunden, mit einer Kontrolle durch Messungen, sowie eine Sichtkontrolle des Generatorfeldes, gegeben. Diese zusätzlichen Kosten erhöhen aber den Anlagenpreis und müssen erst einmal wieder mit erwirtschaftet werden.
Oder, Sie haben bezüglich einer ordentlichen Funktionalität, oder sachgemäßen Errichtung, Zweifel und Bedenken. Hierbei muß beachtet werden, das oft beide Parteien ( Käufer und Errichter ) sich jeweils eines Sachverständigen bedienen können und falls es in einen Rechtsstreit endet, der zuständige Richter, auch noch ein Schiedsgutachten anfordern kann, um das Verfahren möglichst in einem Vergleich enden zu lassen. Dies sind erhebliche, im Vorfeld aufzubringende Kosten, die nicht unerheblich sind. Sollten Sie Bedenken haben, versuchen Sie im Vorfeld, eine Einigung mit Ihrem Fachinstallateur zu treffen und sich alles noch einmal genau erklären zu lassen.