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Einspeisevergütung bei Austausch von einzelnen PV-Modulen

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Eingestellt 25, Mär 2013 in Photovoltaik von Anonym

Hat der Austausch der Solarmodule Einfluss auf den Einspeisevertrag?

Der Einspeisevertrag sowie das EEG sagt nichts über die Veränderung der Modultypen aus. Ich las allerdings in der Photon, dass der Einspeisevertrag mit den Modulen vernüpft sei. Ist das so? Wo steht denn das? Im EEG konnte ich nichts darüber finden. Was mache ich denn wenn ich defekte Module austauschen muß (Schneelastbruch)? Kann ich nicht in Zukunft die Module gegen neue, effektivere gleicher Gesamtleitstung tauschen? Mein Vertrag beschreibt nur die Einspeiseleistung, weder Modultypen noch Wechselrichter. Vielen Dank für die Antwort

   

1 Antwort

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Beantwortet 25, Mär 2013 von Thomas Binder (41 Punkte)

Der Austausch von Solarmodulen führt in der Regel zu einer Neu-Inbetriebnahme des Moduls. Dies hat zur Konsequenz, dass sich der Vergütungssatz des von diesem Modul erzeugten Solarstroms sich nach dem Inbetriebnahmedatum des neuen Moduls und nicht nach dem Inbetriebnahmedatum des ausgetauschten Moduls richtet. In der Regel führt das dazu, dass die Einspeisevergütung absinkt. Eine Ausnahme hiervon sieht § 32 Abs. 5 EEG vor. Wird ein Modul (oder werden mehrere Module) aufgund eines technischen Defekts, einer Beschädigung oder eines Diebstahls am selben Standort ersetzt, gelten die neuen Module als zu dem Zeitpunkt in Betrieb genommen, zu dem die ersetzten Module in Betrieb genommen wurden. Diese Regelung gilt nur bis zur Höhe der Leistung der ersetzten Module.

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