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Fristen für den Netzbetreiber zum Anschluss einer Photovoltaik-Anlage

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Eingestellt 5, Mär 2013 in Photovoltaik von Anonym

Was kann ich tun damit der Netzbetreiber meine Anlage anschließt

Seit September 2012 habe ich eine Photovolaik Anlage auf dem Dach. Soweit sind alle Unterlagen bei der eon-thüringen eingereicht aber es wird nicht angeschlossen. Nach telef. Rücksprache wurde mir mitgeteilt, dass sie mit dem Anschlüßen nicht nachkommen und wenn ich weiterhin anrufe mein Antrag weiter zurück gestellt wird. Was kann ich tun?

   

1 Antwort

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Beantwortet 23, Mär 2013 von Johann Lorenz (22 Punkte)

Im EEG-Gesetz in § 5(1): "Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas unverzüglich vorrangig an der Stelle an ihr Netz anzuschließen (Verknüpfungspunkt), die im Hinblick auf die Spannungsebene geeignet ist, und die in der Luftlinie kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage aufweist, wenn nicht ein anderes Netz einen technisch und wirtschaftlich günsti­geren Verknüpfungspunkt aufweist. Bei einer oder mehreren Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 30 Kilowatt, die sich auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzan­schluss befinden, gilt der Verknüpfungspunkt des Grundstücks mit dem Netz als günstigster Verknüp­fungspunkt." und § 10 finden Sie die relevanten Bestimmungen zum UNVERZÜGLICHEN Anschluss und SCHADENSERSATZ. Genaueres sollten Sie jedoch dringend mit einem (Fach-)Rechtsanwalt besprechen. Praxistipp: ALLES SCHRIFTLICH KOMMUNIZIEREN und FRISTEN SETZEN!!

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