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Einspeisevergütung einer Photovoltaik-Anlage bei Jahreswechsel

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Eingestellt 15, Sep 2012 in Photovoltaik von Anonym

Einspeisevergütung bei Erweiterung einer PV-Anlage

Wie ist die Einspeisevergütung bei meiner PV-Anlage nach erfolgter Erweiterung zu berechnen? Es handelt sich um eine Anlage auf dem Dach, die mit 11,7 kWp am 02.12.2009 in Betrieb genommen und am 21.06.2010 um 2,25 kWp erweitert wurde. Die Abrechnung erfolgt über eine gemeinsame Zähleranlage. Der Netzbetreiber - EON edis - rechnet nach der Mischkalkulation ab. Aus der Antwort vom 07.05.2012 von Frau Petra Hörstmann- Jungemann zum selben Thema entnehme ich, dass die Erweiterung ebenfalls zum Vergütungssatz der Altanlage abgerechnet werden müsste. Wer hat denn nun Recht?

   

1 Antwort

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Beantwortet 24, Sep 2012 von Thomas Binder (41 Punkte)

Die Vergütung für Solarstrom richtet sich nach dem Inbetriebnahmedatum des jeweiligen Solarmoduls. Diesen Grundsatz hat zuletzt das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein bestätigt (Urteil vom 22.03.2012, 16 U 107/11). Der Solarstrom aus den 2009 in Betrieb genommenen Modulen ist daher nach den Vergütungssätzen des Jahres 2009 zu berechnen. Der Solarstrom aus den im Juni 2010 in Betrieb genommenen Modulen richtet sich nach den Vergütungssätzen für das erste Halbjahr 2010. Insoweit ist der Vergütungssatz rechnerisch entsprechend der Größe der Anlagenteile zu bestimmen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Leistung von Photovoltaikanlagen nach § 19 EEG zu Vergütungszwecken zusammenzurechnen ist, wenn die Module innerhalb von 12 Kalendermonaten auf dem gleichen Grundstück oder in unmittelbarer Nähe in Betrieb genommen werden. Dies spielt vorliegend jedoch keine Rolle, da die Gesamt-Photovoltaikanlage in jedem Falle kleiner als 30 kW ist.

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