Ich frage mich ob innerhalb Deutschland die Gesetzgebungen der Politik nicht über Richtlinien eines Vereins FFN stehen sollte.FFN - stimmrecht für 900,-€ kaufen.
http://www.vde.com/de/fnn/Mitgliedschaft/Seiten/Mitgliedschaft.aspx
ich bin auf folgenden Link bei Ihnen gestoßen:
http://experts.top50-solar.de/antwort/anmeldepflicht-und-anschluss-von-kleinen-photovoltaik-anlagen/
ich würde mich freuen wenn Sie folgenden Link hinzu fügen könnten.
http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1922
Das EEG 2012 steht dem Anschluss von PV-Kleinstanlagen (bis maximal etwa 3,6 kWp) über die Steckdose an das Hausnetz (sog. Plug&Play-Anlagen) zumindest nicht entgegen.
Das EEG 2012 verpflichtet die Betreiberinnen und Betreiber solcher Anlagen allerdings grundsätzlich,
die technischen Vorgaben des § 6 Abs. 2 EEG 2012 einzuhalten……
die im Einzelfall notwendigen technischen Anforderungen des Netzbetreibers und § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) umzusetzen (§ 7 Abs. 2 EEG 2012),……..
Werden die oben genannten Vorgaben des § 6 Abs. 2 EEG 2012 nicht eingehalten, reduziert sich der Vergütungsanspruch gemäß §§ 6 Abs. 6, 17 Abs. 1 EEG 2012 auf Null…..
Das bedeutet für mich wenn ich die oben aufgeführten Punkte nicht einhalte verliere ich meine Vergütung.
Die Betreiber/Ich von Kleinstanlagen wollen keine Vergütung.
Vielleicht sind genau diese Punkte der Ansatz einige Vereins/FFN Richtlinien zu überdenken.
Ich hoffe das ich ein neuen Schwung in Diskussion eingebracht habe.