Firmenverzeichnis Experts Preisvergleich

Müssten die Gesetzgebungen nicht über einem Verein/FFN stehen?

0 Punkte
93 Aufrufe
Eingestellt 27, Aug 2012 in Photovoltaik von Anonym

Ich frage mich ob innerhalb Deutschland die Gesetzgebungen der Politik nicht über Richtlinien eines Vereins FFN stehen sollte.FFN - stimmrecht für 900,-€ kaufen. http://www.vde.com/de/fnn/Mitgliedschaft/Seiten/Mitgliedschaft.aspx ich bin auf folgenden Link bei Ihnen gestoßen: http://experts.top50-solar.de/antwort/anmeldepflicht-und-anschluss-von-kleinen-photovoltaik-anlagen/ ich würde mich freuen wenn Sie folgenden Link hinzu fügen könnten. http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1922 Das EEG 2012 steht dem Anschluss von PV-Kleinstanlagen (bis maximal etwa 3,6 kWp) über die Steckdose an das Hausnetz (sog. Plug&Play-Anlagen) zumindest nicht entgegen. Das EEG 2012 verpflichtet die Betreiberinnen und Betreiber solcher Anlagen allerdings grundsätzlich, die technischen Vorgaben des § 6 Abs. 2 EEG 2012 einzuhalten…… die im Einzelfall notwendigen technischen Anforderungen des Netzbetreibers und § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) umzusetzen (§ 7 Abs. 2 EEG 2012),…….. Werden die oben genannten Vorgaben des § 6 Abs. 2 EEG 2012 nicht eingehalten, reduziert sich der Vergütungsanspruch gemäß §§ 6 Abs. 6, 17 Abs. 1 EEG 2012 auf Null….. Das bedeutet für mich wenn ich die oben aufgeführten Punkte nicht einhalte verliere ich meine Vergütung. Die Betreiber/Ich von Kleinstanlagen wollen keine Vergütung. Vielleicht sind genau diese Punkte der Ansatz einige Vereins/FFN Richtlinien zu überdenken. Ich hoffe das ich ein neuen Schwung in Diskussion eingebracht habe.

Helfen Sie mit, eine Antwort für diese Frage zu finden oder den Beitrag bekannt zu machen. Teilen Sie den Link:   

Bitte loggen Sie sich ein oder melden sich neu an, um die Frage zu beantworten.

Stellen Sie Ihre eigene Frage:

 

...