Werte Experten,
mit Interesse habe ich bereits die Artikel zu diesem Thema in diesem Forum verfolgt.
Nun meine ergänzende Fragen dazu:
Wird nach den aktuell gültigen Regelungen die Zahlung der EEG-Umlage fällig, wenn ich meinen PV-Strom an einen Dritten veräußere? (Der Dritte erfüllt die Voraussetzungen des Eigenverbrauchs nach EEG).
Wenn ja,
- wo ist dies gesetzlich geregelt (bitte Quelle angeben)?
- wo ist das "Grünstromprivileg" geregelt? Müssen zur Nutzung dessen bestimmte Anmeldungen erfolgen?
- an wen muss die EEG-Umlage abgeführt werden und welche Fristen müssen beachtet werden?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung