Sehr geehrte Damen und Herrn,
Frage 1:
ist die im EEG 2012 aufgeführte EEG-Umlage, bei Lieferung an Dritte in unmittelbar räumlicher Nähe, durch den Anlagenbetreiber oder durch den verbrauchenden Dritten zu zahlen? Wer (z.b. eon) stellt diese EEG- Umlage wem (Anlagenbetreiber oder verbrauchenden Dritten) in Rechnung?
Frage 2:
Wird diese EEG-Umlage auch rückwirkend auf Lieferung von Photovoltaik Strom an Dritte erhoben, wenn die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und Eigenbrauchsregelung 2011 erfolgte?