Die Eigenverbrauchs-Abrechung einer netzgekoppelten Photovoltaik-Anlage erfolgt laut VDE Metering Code (VDE-AR-N 4400 vom September 2011) saldierend. Die bezogenen und eingespeisten Kilowattstunden werden also jeweils über alle drei Phasen zusammengefasst, so dass es keinen Unterschied zwischen einem einphasigen oder dreiphasigen Wechselrichter bzw. Verbraucher gibt.
Hintergrund ist die Tatsache, dass sich Asymmetrien in Einspeisung und Verbrauch bereits im Niederspannungsnetz aufgrund der statistischen Verteilung weitgehend ausgleichen. Ansonsten wäre Eigenverbrauch bei einphasig einspeisenden PV-Anlagen ja immer nur auf der Einspeisephase des Wechselrichters möglich – oder mit erheblichem technischen Aufwand verbunden. Hinzu kommt, dass laut VDE-AR 4105 die maximale Schieflast bei der Einspeisung ohnehin auf 4,6 kVA begrenzt ist. Der VDE Metering Code gilt seit 1.9.2011 für alle neu zu bauenden und auszutauschenden Messtellen.
Für netzautarke Anlagen (Off-Grid-System oder Backup-Betrieb bei Netzausfall) sieht die Sache natürlich anders aus, hier muss man die einzelnen Phasen berücksichtigen. So ist die Versorgung einer dreiphasigen Wärmepumpe bei einem Netzausfall nur dann möglich, wenn es auch ein echtes dreiphasiges Inselnetz gibt.