Die Photovoltaik-Anlage von 2009 spielt für die neuen Photovoltaik-Anlagen keine Rolle. Lediglich Solaranlagen, die innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten installiert wurden, werden zu einer Einheit zusammengefasst. Davon ausgehend, dass die Anlage auf der Scheune der Eltern sich auf einem anderen Grundstück befindet, werden die zwei neu installierten Anlagen nicht als eine Gesamtanlage nach dem EEG betrachtet, sondern als unabhängig voneinander.
Bei Anlagen ab 10 kWp werden nur 90% der erzeugten Solarstromenge mit dem vollen Satz vergütet. Dies trifft sowohl für die Anlage auf ihrem Grundstück, als auch für die Anlage auf dem Dach ihrer Eltern zu. Die restlichen 10% müssen nicht zwangsläufig selbst verbraucht werden. Der darüber hinaus ins Netz eingespeiste Strom wird ebenfalls abgenommen und mit dem erzielten Börsenstrompreis vergütet. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an http://www.solista-solar.de.
Zu Ihrer Frage bzgl. der steuerlichen Betrachtung, hier müssen Sie sich an einen Steuerberater wenden oder noch mal eine seperate Frage bei Experts einstellen.