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Umzug der Photovoltaik-Anlage und der Einspeisevergütung

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Eingestellt 12, Aug 2012 in Photovoltaik von Anonym

Was muss ich beachten, wenn ich meine Photovoltaik-Anlage auf einem neuen Dach installieren möchte?

Ich habe auf meinem Haus eine 7kw Anlage und baue ein neues Haus im gleichen Ort, ca 1 km entfernt. Die vorhandene Anlage möchte ich gerne komplett mitnehmen, inkl Wechselrichter. Da die neue Dachfläche größer ist wird die Anlage zwar erweitert aber komplett neu angemeldet. Meine Frage jetzt: Kann ich die alte Anlage zu meinen alten Kontitionen auf dem neuen Dach installieren?

   

1 Antwort

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Beantwortet 16, Aug 2012 von Florian Genssler (44 Punkte)

Was muss beachtet werden wenn die Photovoltaikanlage umzieht. Prinzipiell ist es kein Problem die eigene Solaranlage mitzunehmen. Wird die Photovoltaik-Anlage auf einem anderen Gebäude erneut installiert und angeschlossen muss beim Energieversorger ein Antrag auf Anlagenverlegung eingereicht werden. Des Weiteren sollte die Bundesnetzagentur und das Finanzamt von dem neuen Standort unterrichtet werden. Zudem wäre es ratsam die Anlage von einem Installateur kontrollieren zu lassen, ob die Dimensionierung der Komponenten noch stimmt. Für Ihre alte Anlage erhalten Sie am neuen Standort weiterhin ihre Einspeisevergütung. Dies ergibt sich aus dem EEG, in dessen Begründung ausgeführt ist, dass es “unerheblich für die Bestimmung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme ist, ob die Anlage zu einem späteren Zeitpunkt an einen anderen Ort versetzt wird. Für die Dauer und Höhe des Vergütungsanspruchs ist auch nach einer Versetzung das Datum der erstmaligen Inbetriebnahme maßgeblich.” (Quelle: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2009_begr.pdf) Somit ist es wichtig, dem Energieversorgungsunternehmen das Inbetriebnahme-Protokoll vorzulegen. Das Protokoll zeigt, dass die Anlage zuvor in Betrieb genommen wurde. Zusätzlich benötigen Sie den Kaufnachweis, beispielsweise die Rechnung, der Module und, wenn vorhanden, die Flashlisten. Eine Erweiterung der Photovoltaik-Anlage bedeutet, dass die Erweiterung neu angemeldet werden muss und dann den entsprechend aktuellen Vergütungssatz bekommt. Die unterschiedlich alten PV-Anlagen erhalten auch auf dem gleichen Dach somit unterschiedliche Einspeisevergütungen. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an die Experten von Solista Solar unter info@solista-solar.de.

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