Die Alternative zum Stromlieferungsvertrag wäre die Implementierung des Strombezugs im Mietvertrag: Sie überlassen die marktüblich durchschnittliche Menge des verbrauchten Stroms für einen x-Personen Haushalt dem Mieter pauschal im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Mietvertrages.
Formulierung in der Art: `Der Energieverbrauch des Mietobjekts wird über den geeichten Zwischenzähler Nr. xxx erfasst, der Energieverbrauch wird bis zu einer Höhe von xx kWh pauschal mit dem Mietzins beglichen, die darüber hinaus verbrauchte Leistung wird zum Standardtarif des örtlichen Energieversorgungsunternehmens berechnet und jährlich mit der Nebenkostenabrechnung abgerechnet.´
(Dieser Beitrag stellt die Meinung des Verfassers dar und sollte nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Beratung in vertragsrechtlichen Angelegenheiten können und sollten nur von Rechtsanwälten und Notaren durchgeführt werden!)