Sehr geehrter Herr Kretzschmar,
seit dem Inkrafttreten des EEG 2009 gibt es die Möglichkeit (abhängig von der Anlagengröße) den produzierten Strom als Anlagentreiber selbst zu verbrauchen oder ihn an Dritte in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage abzugeben. Wird der Solarstrom an Dritte abgegeben, so tritt der Anlagenbetreiber als Energielieferant auf.
Weitergehende Informationen dazu finden Sie hier:
http://www.sfv.de/artikel/solarstrom-direktverbrauch_durch_dritte.htm
Gleiches gilt für Betreiber von EE-Anlagen, die eine Direktvermarktung durchführen, welche ebenfalls bereits durch das EEG 2009 geregelt wurde. Allerdings ist die Möglichkeit zur Direktvermarktung erst ab einer Anlagengröße von ca. 100 kWp wirtschaftlich sinnvoll.
Allgemeine Informationen u.a. zur Direktvermarktung finden Sie hier:
http://www.sfv.de/artikel/nur_noch_hartz_iv_fuer_solarenergie.htm
http://www.sfv.de/artikel/das_sogenannte_marktintegrationsmodell.htm
Auch die Clearingstelle EEG hat sich dem Thema angenommen:
"Welche Anforderungen gelten für den Direktverbrauch und die Direktvermarktung gemäß EEG 2012?"
https://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1994
Möchten Sie sich näher mit diesem Thema beschäftigen, dann sollten Sie sich einen Fachmann an die Seite nehmen. Derzeit sind in Deutschland schon mehr als 20 Dienstleister (Direktvermarkter) tätig, die fachkundige Hilfe anbieten. Zudem haben sich bereits viele Juristen mit diesem Spezialthema befasst.
Wir haben eine Liste von Spezialanwälten für das Erneuerbare Energienrecht zusammengestellt, die Sie hier finden können:
http://www.sfv.de/artikel/sachverstaendige_fuer_pv-anlagen_und_fachanwaelte.htm
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. kann jedoch keine Gewähr für die Erfahrungen und Leistungen der Einzelpersonen geben. Wir weisen deshalb vorsorglich darauf hin, dass der SFV für die genannten PV-Sachverständigen und Spezialanwälte keine besondere Empfehlung aussprechen kann.
Bitte beachten Sie:
Soweit wir Rechtsfragen erläutern, sollen unsere Hinweise den Betroffenen nur ihre allgemeinen Rechte bewusst machen. Unsere Ausführungen können jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen und wollen dies auch nicht. Im konkreten Fall ist – nicht zuletzt auch wegen der komplizierten Verfahrensregelungen bei Rechtsstreitigkeiten – die Konsultation eines Rechtsanwalts anzuraten.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Watzke
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV)
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