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Wie werde ich Energielieferant für Strom?

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Eingestellt 8, Apr 2014 in Photovoltaik von Kretzschmar
Hallo,

 

ich bin Eigentümer von 2 PV Anlagen welche noch auf der 20-Jahres-Vergütung laufen. Ich habe im Internet nach diesem Thema bereits gesucht, jedoch nicht viel gefunden. Eine Aussage war, dass hier die Rechtsprechung noch nicht eindeutig zum Privaterzeuger steht und es noch ein steiniger Weg sei um auf dem Markt als Produzent aufzutreten.

Meine Frage:

Können Sie mir sites / Rechtsberater nennen wo auf dem Gebiet Experten sind?

 

Vielen Dank!

mfG Kretzschmar
   

1 Antwort

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Beantwortet 22, Apr 2014 von Kerstin Watzke (84 Punkte)

Sehr geehrter Herr Kretzschmar,

seit dem Inkrafttreten des EEG 2009 gibt es die Möglichkeit (abhängig von der Anlagengröße) den produzierten Strom als Anlagentreiber selbst zu verbrauchen oder ihn an Dritte in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage abzugeben. Wird der Solarstrom an Dritte abgegeben, so tritt der Anlagenbetreiber als Energielieferant auf.

Weitergehende Informationen dazu finden Sie hier:

http://www.sfv.de/artikel/solarstrom-direktverbrauch_durch_dritte.htm


Gleiches gilt für Betreiber von EE-Anlagen, die eine Direktvermarktung durchführen, welche ebenfalls bereits durch das EEG 2009 geregelt wurde. Allerdings ist die Möglichkeit zur Direktvermarktung erst ab einer Anlagengröße von ca. 100 kWp wirtschaftlich sinnvoll.

Allgemeine Informationen u.a. zur Direktvermarktung finden Sie hier:

http://www.sfv.de/artikel/nur_noch_hartz_iv_fuer_solarenergie.htm

http://www.sfv.de/artikel/das_sogenannte_marktintegrationsmodell.htm

Auch die Clearingstelle EEG hat sich dem Thema angenommen:

"Welche Anforderungen gelten für den Direktverbrauch und die Direktvermarktung gemäß EEG 2012?"

https://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1994

Möchten Sie sich näher mit diesem Thema beschäftigen, dann sollten Sie sich einen Fachmann an die Seite nehmen. Derzeit sind in Deutschland schon mehr als 20 Dienstleister (Direktvermarkter) tätig, die fachkundige Hilfe anbieten. Zudem haben sich bereits viele Juristen mit diesem Spezialthema befasst.

Wir haben eine Liste von Spezialanwälten für das Erneuerbare Energienrecht zusammengestellt, die Sie hier finden können:

http://www.sfv.de/artikel/sachverstaendige_fuer_pv-anlagen_und_fachanwaelte.htm

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. kann jedoch keine Gewähr für die Erfahrungen und Leistungen der Einzelpersonen geben. Wir weisen deshalb vorsorglich darauf hin, dass der SFV für die genannten PV-Sachverständigen und Spezialanwälte keine besondere Empfehlung aussprechen kann.


Bitte beachten Sie:
Soweit wir Rechtsfragen erläutern, sollen unsere Hinweise den Betroffenen nur ihre allgemeinen Rechte bewusst machen. Unsere Ausführungen können jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen und wollen dies auch nicht. Im konkreten Fall ist – nicht zuletzt auch wegen der komplizierten Verfahrensregelungen bei Rechtsstreitigkeiten – die Konsultation eines Rechtsanwalts anzuraten.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Watzke

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
Tel.: 0241-511616, Fax 0241-535786
pvertr1@sfv.de, http://www.sfv.de
https://www.facebook.com/sfv.de
 

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