Das Gesetz unterscheidet in Messstellenbetreiber und Messdienstleister.
Als Messdienstleister machen Sie kaum mehr als Ablesen, Plausibilitätsprüfungen, Weiterleiten des Zählerstandes und Abrechnen Ihrer Leistung. Die Fähigkeiten hierfür nachzuweisen wird kaum ein Problem darstellen.
Es ist ein Messdienstleisterrahmenvertrag mit den Netzbetreiber notwendig. Die Vertragstexte, gerade bei kleinen Stadtwerken, sind oft "von einander abgeschrieben". Dein Fall wird vermutlich nicht richtig abgedeckt sein. Man muss sich also auf eine längere Abstimmungsphase einstellen. Natürlich schreibt ein solcher Vertrag auch vor, dass eine angemessene Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden muss. Es gibt m.E. keine Vorschrift, dass man ein Wirtschaftsunternehmen sein muss, man darf m.E. auch eine Privatperson sein. Das Gesetz schreibt aber auch vor, dass es keine Diskriminierung im Energiemarkt geben darf. Da es bei Ihnen vermutlich nicht um eine Messdienstleistung bzgl. tausender Messstellen geht, ist der mögliche Schaden durch z.B. Ablesefehler überschaubar und ggf.bereits über eine bestehende Haftpflichtversicherung abgedeckt - bitte beim Versicher einfach mal nachfragen - ggf. reicht ein Upgrade auf eine HP-Plus - die oft nur 25 Euro mehr im Jahr kostet und oft eine Rechtschutz beinhaltet.
Als Messstellenbetreiber wären die Anforderungen schon etwas höher, ggf. macht es Sinn mit einem Elektro-Betrieb bzgl. Elektro-Arbeiten und Einhaltung diverser Normen zu kooperieren. Der mögliche Haftungsschaden könnte hier um einiges höher sein. Da es aber auch hier vermutlich nicht um tausende Messstellen geht, dürfte ein individuelles Angebot der Versicherung deutlich günstiger als 3000 Euro sein, ich tippe mal auf 50-300 Euro. Ggf. kann auch eine PV-Anlagen-Haftpflichtversicherung dieses mittragen. Bei einer Kooperation mit einem Elektrobetrieb, kann ggf. dessen Versicherung das Risiko tragen. Bei einer Partnerschaft wäre es ggf. möglich, wenn Sie die restlichen Aufgaben in das JointVenture einbringen und der Elektrobetrieb führend ist. Bei nur sehr wenigen Messstellen kann auch hier sein, dass die private Haftpflichtversicherung ausreicht - bitte mit dem Versicher darüber reden. Es macht Sinn dabei jedoch stets zu betonen, dass es hier nur um "Eigenbedarf" und nicht um einen Wirtschaftsbetrieb geht - so habe ich Ihren Text zumindest verstanden.
Wenn Sie alles in Eigenregie machen möchten, kommen Sie nicht drum herum Gesetzestexte zu lesen.
Ggf. macht es aber auch Sinn den liberalisierten Energiemarkt zu nutzen und einen freien Messstellenbetreiber und Messdienstleister zu beauftragen, dass den örtlichen Netzbetreiber diese Aufgaben zu überlassen.