Sehr geehrter Herr Essau,
in Ihren Ausführungen vom 12.04.2013 schreiben Sie, dass "solange keine Lieferbeziehung zwischen Mieter und Vermieter besteht, keine EEG-Umlage abgeführt werden muss..."
Was konkret verstehen Sie unter dieser Lieferbeziehung und was ist dabei anders als in der Situation Vermieter = Anlagenbetrieber verkauft Solarstrom an Mieter (über Hausnetz)?
Mit freundlichen Grüßen
Elke Nave