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Lieferbeziehung Anlagenbetrieber - Vermieter?

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Eingestellt 16, Jun 2013 in Photovoltaik von Anonym

Sehr geehrter Herr Essau, in Ihren Ausführungen vom 12.04.2013 schreiben Sie, dass "solange keine Lieferbeziehung zwischen Mieter und Vermieter besteht, keine EEG-Umlage abgeführt werden muss..." Was konkret verstehen Sie unter dieser Lieferbeziehung und was ist dabei anders als in der Situation Vermieter = Anlagenbetrieber verkauft Solarstrom an Mieter (über Hausnetz)? Mit freundlichen Grüßen Elke Nave

   

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