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Berechnungsarten bei elektronischen Zweirichtungszählern nachteilig für Anlagenbetreiber?

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Eingestellt 13, Apr 2013 in Photovoltaik von Anonym

Grundsätzlich gibt es bei elekt. Zweirichtungszählern verschiedene, zum Teil für den Anlagenbetreiber nachteilige, Berechnungsverfahren für den Bezug und Eigenverbrauch von Strom in Verbindung mit ein-, oder zweiphasigen einspeisenden Wechselrichtern. Konkret sind hier der Unterschied bei der phasenbezogenen Saldierung und der summenbezogenen Saldierung der Zähler zu nennen. Beispiel zur Verdeutlichung: 2 Wechelrichter auf L1 und L2 Gegeben : Auf Phase Nr. 1 werden momentan 4 kW erzeugt, 1 kW verbraucht. (Kühlschrank etc.) Auf Phase Nr.2 werden momentan 3 kW erzeugt, 1 kW verbraucht. (TV, Radio etc.) Auf Phase Nr.3 wird nichts erzeugt/eingespeist, 2 kW verbraucht. (Waschmaschine, Herd) Berechnungsmethode Nr.1 des Zählers (Saldierend, für Erzeugung und Verbrauch immer die Summe aller 3 Phasen(Momentanwert) betrachtend): Ergebnis: Summe Erzeugung PV-Anlage: 7 kW Summe Verbrauch (alle Verbraucher im Haus): 4 kW Eigenverbrauch : 4 kW Einspeisung ins Netz: 3 kW Netzbezug: 0 kW (da momentan 7 kW Leistung erzeugt werden, und nur 4 kW im Haus verbraucht werden) Berechnungsmethode Nr.2 (jede Phase wird einzeln saldierend berücksichtigt und die Einzelergebnisse(Momentanwerte) dann addiert): Phase1: Eigenverbrauch 1 kW, eingespeist 3 kW Phase 2 :Eigenverbrauch 1 kW, eingespeist: 2 kW Phase3: Eigenverbrauch 0 kW, Netzbezug 2 kW Ergebnis Nr. 2, Summe der Phasen : Summe Erzeugung PV-Anlage: 7 kW Summe Einspeisung ins Netz : 5 kW Eigenverbrauch : 2 kW Netzbezug: 2 kW (obwohl 7 kW an Leistung von der PV Anlage erzeugt werden!) Und hier liegt der Nachteil für den Anlagenbetreiber. Diese Zählweise entpricht nicht der realität, da die vom Anlagenbetreiber erzeugte Momentanleistung ja größer ist als dessen Momentanverbrauch, und er somit nach Berechnungsmethode 1 seinen kompletten Verbauch mit selbst erzeugten Strom decken könnte, der elektr. Zweirichtungszähler aber einen Netzbezug erfasst. Eine Abschliesende Regelung ist im EEG nicht zu finden, sodass in der Realität der Netzbetreiber sich die Berechnungsmethode heraussuchen kann, was in den meisten Fällen zu einem Nachteil für den Anlagenbereiber führt. Dieses Problem wird unter Anlagenbetreibern in den einschlägigen Foren schon lange disskutiert, ist allerdings technisch weniger bewanderten PV-Besitzern nicht geläufig, sodass von einer nicht unerheblichen Dunkelziffer ausgegangen werden muss. Wie aus folgendem Artikel hervorgeht ist das auch den Zählerherstellern bekannt: http://www.photovoltaik.eu/heftarchiv/artikel/beitrag/gute-zhler--schlechte-zhler-_100004743/86/?tx_ttnews%5BbackCat%5D=140&cHash=be82e59c89928d5ff6ccd515c517d919 Hier wird darauf hingewiesen, dass ".....diese phasenbezogene Zählweise für den Kunden sehr nachteilig und kann die Eigenverbrauchsabrechnung auf bis zu ein Drittel des Möglichen reduzieren. Gleichzeitig steigt der Stromverbrauch, der abgerechnet wird (photovoltaik 05/2010)." Zudem ist ein Erkennen bzw. Beweisen dieses Zählverfahrens für normale Bürger sehr schwierig bis unmöglich, da vielen die technische Ausrüstung bzw. das Fachwissen fehlt. Hier ist zu erwähnen, dass sogar ausgewiesene Photovoltaikinstallateure sich dieser Problematik auf Nachfrage nicht bewusst sind. Dieser Sachverhalt der Öffentlichkeit bewusst zu machen ist mir ein großes Anliegen, denn nur eine breit angestoßene Disskusion kann zu einem Umdenken der Netzberteiber vom Profit hin zum Grundgedanken der Energiewende führen, in die jeder Photovoltaikbesitzer Investiert hat.

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