Vor Inbetriebnahme meiner PV ( 8,82 kWp ) ab 31.10.12 wurde mir von der zuständigen Gemeindeverwaltung Lambsheim mitgeteilt, dass eine Netzverträglichkeitsprüfung nur erfolge und somit die Zusage der Abnahme und Einspeisung, wenn ich mich bereit erkläre die hierfür von der Gemeinde Lambsheim entstehenden Kosten ( der Netzverträglicheitsprüfung ) zu tragen. Die Auskunft, man habe keine eigenen Prüfmöglichkeiten und Personal und die Arbeiten müsse man "fremd" vergeben ( an Pfalzenergie). Auf Nachfrage dass kaum eine andere Gemeinde die Kosten dem Betreiber bei einer Anlage unter 30 KW in Rechnung stellt, entgegenete der Beamte, er interpretiere das so aus dem EEG, dass die Gemeinde die Prüfung generell in Rechnung stellen könne.
Da ohne diese Prüfung meine Anlage nicht fertig hätte gestellte werden können, stimmte ich schriftlich der Netzverträglichkeit zu, widersprach aber darin gleichzeitig den mir auferlegten Kosten (knapp 982€) inkl. Mwst. dieser Prüfung.
Nach Erhalt der Rechnung mit dem obig genannten Betrag widersprach ich der Begleichung der Rechnungssumme nochmals schriftlich (Es waren keine Posten oder dergleichen an Aufschlüsseluungen dargelegt) und verlangte die Auskunft der Gemeindewerke aufgrund welcher Rechtsgrundlage diese Summe für welche Leistung erhoben wurde.
Nach ca. 2 Wochen kam ein Schreiben der Gemeindeverwaltung zurück aus dem zu entnehmen war, dass man die Kosten nochmals geprüft habe und sich mit der Pfalzenergie ( Prüfer der Netzverträglichkeit für Lambsheim ) einig sei und somit die Kosten ( 251€ + 19% = 298€ ) senken könne. Hui !!!...Welch Rabatt...!!!..Die Beantwortung nach welcher Rechtsgrundlage blieb weiterhin unbeantwortet. Diese Kosten möchte ich weiterhin nicht begleichen. Welche Möglichkeiten und Chancen habe ich,bzw. was kann ich rechtl. entgegen bringen, dass EEG in seiner Form und Darlegung ist hier ja, meiner Meinung nach immer noch eine Auslegungssache....das scheint die Gemeinde zu nutzen...
Vielen Dank im voraus der Beantortung zu meiner Frage
Vielen Dank im Vorraus !!